Aktiensteuer 2024: Diese Wirkungen könnte die Steuer haben

Die Aktiensteuer soll Olaf Scholz großes Projekt werden. Er hat nach einigen Monaten der Entwicklung inzwischen Vorschläge unterbreitet, die jedoch vielfach kritisiert wurden. Mit einigen Verbesserungen ist sein Plan zur Aktiensteuer inzwischen soweit ausgereift, dass die deutsche Finanztransaktionssteuer bereits 2021 gelten könnte.

Wir erklären Ihnen, was sich für Sie durch die Finanztransaktionssteuer ändern könnte und welche Anleger besonders betroffen sind. Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Funktionen sie überhaupt erfüllen soll und welche Auswirkungen sie vermutlich haben wird.

  • Aktiensteuer könnte schon 2021 kommen
  • Besteuerung beim Kauf und Verkauf deutscher Aktien
  • Mögliche Ausnahmen im Gespräch
  • Langfristige Geldanlage wird weniger rentabel

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Wie werden Aktiengewinne bislang versteuert?

 width=150Bislang wird der Handel mit Aktien über die Kapitalertragssteuer besteuert. Sie besteht aus verschiedenen Komponenten, die je nach Kirchenzugehörigkeit und Bundesland unterschiedlich sein kann:

  • 25 % Kapitalertragssteuer
  • Kirchensteuer: zwischen 1,9 und 2,2 %
  • Solidaritätsbeitrag um die 1,3 %

Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von maximal knapp 28 %. Dies ist also der Steuersatz, den Anleger für die Gewinne zahlen müssen, die sie realisieren können. Dies betrifft also nicht den gesamten Umsatz. Mit Verlusten können Gewinne leider inzwischen nicht mehr aufgerechnet werden: Jeder Gewinn ist steuerpflichtig.

Dabei gibt es jedoch einen Freibetrag namens Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt 801 Euro für Alleinstehende oder 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Erst wenn der Gewinn diesen Betrag übersteigt, wird die Kapitalertragsteuer fällig. Dieser Regelung soll Kleinanleger begünstigen und die Altersvorsorge über Aktien oder Fonds attraktiver machen.

Seit einigen Jahren ist die Finanztransaktionssteuer in der EU ein wichtiges Thema. Finanzminister Olaf Scholz hat dafür eine Aktiensteuer vorgeschlagen, die möglicherweise schon im Jahr 2021 umgesetzt werden könnte. Die aktuellen Pläne gehen von einer Steuer von 0,2 % auf jeden Kauf und Verkauf einer Aktie oder eines Fonds aus. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich diese Besteuerung mit der Aktiensteuer verringern würde. Im Gegenteil wird die Aktiensteuer noch zusätzlich zu den bisherigen Steuern erhoben. Dies könnte gerade bei langfristigen Geldanlagen den Gewinn erheblich schmälern.

Aktiensteuer

Was hat es mit der EU-Finanztransaktionssteuer auf sich?

Die Finanztransaktionssteuer ist in der EU schon sehr lange angedacht und sollte einst eines der wichtigsten Projekte auf europäischer Ebene werden. 2011 nahm die Steuer Formen an. Ziel sollte es damals sein, dass 0,1 % auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 % für den Handel von Derivaten auf Aktien und Anleihen betragen. Begründet wurde diese Steuer nicht zuletzt damit, dass in der Finanzkrise mehr als 4.600 Milliarden Euro in den Finanzsektor geflossen waren und diese deswegen einen fairen Beitrag leisten sollten.

Es gelang allerdings nicht, diese Steuer EU-weit einzuführen. Eine reine Finanztransaktionssteuer gibt es bislang nur in zwei Ländern:

  • Frankreich
  • Italien

In Frankreich gilt ein Steuersatz von 0,2 % für Wertpapiere, deren Unternehmen ihren Hauptsitz in Frankreich haben und mit mehr als einer Milliarde Euro kapitalisiert werden. Die Besteuerung ist dabei unabhängig davon, wo die Aktie gekauft wird. Käufe und Verkäufe innerhalb eines Tages sind nicht betroffen, sodass Daytrader und Hochfrequenzhändler weiterhin ohne Mehrkosten handeln können.

In Italien sind die Bedingungen ähnlich. Hier gilt inzwischen ein Steuersatz von 0,10 % am regulierten Markt und 0,20 % an unregulierten Märkten. Die Steuer gilt auch bei Derivaten. Die Unternehmen müssen mit 500 Millionen Euro nur die Hälfte der Marktkapitalisierung vorweisen, damit ihre Wertpapiere betroffen sind.

Etwas laschere Formen der Transaktionssteuer, die nicht alle Wertpapiere umfassen, gibt es außerdem auch in Belgien, Irland, Zypern, Finnland und Griechenland.

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Was soll die Aktiensteuer bringen?

 width=150Eine Finanztransaktionssteuer wir die Aktiensteuer soll verschiedene Effekte haben. Ziel ist es nicht zuletzt, dass Spekulationen mit den jeweils betroffenen Wertpapieren weniger attraktiv werden. Vielfach spekulieren Trader auf geringe Kursveränderungen, die sie gewinnbringend nutzen.

Sie bewegen sich häufig nur in einem Bruchteil eines Prozents, sodass schon eine geringe Finanztransaktionssteuer einen bedeutenden Unterschied ausmacht. Der Hochfrequenzhandel hat keinen gesellschaftlichen Nutzen, sodass einige Wirtschaftswissenschaftler die Eindämmung empfehlen zumal er dennoch nicht risikolos ist. Bei der Finanztransaktionssteuer in Frankreich sind solche Handel allerdings ausgenommen, sodass sie nicht auf diese Weise wirkt.

Ein großer Vorteil für die Regierungen können die Steuereinnahmen sein. Wie groß die Auswirkungen sind, ist allerdings umstritten. Eine Einführung von einem Steuersatz von 0,05 % könnte in Deutschland nach Schätzungen zwischen 17 und 36 Milliarden Euro einbringen. Tatsächlich gilt dies jedoch nur dann, wenn der Handel auch weiterhin stattfindet. Sonst könnte ein Bruchteil der Steuereinnahmen generiert werden, sodass sie letztlich kaum einen Effekt auf die Staatsfinanzen hätte. Realistischer sollen rund 1,5 Milliarden sein.

Auf die Anbieter von Finanzinstrumenten hat dies in der Regel keine Auswirkungen. Sie geben die Steuer an ihre Kunden weiter und müssen sie dementsprechend nicht zahlen. Der Eigenhandel könnte hingegen teurer werden, was auch für die Anbieter von Finanzderivaten eine Schwierigkeit sein könnte, die jedoch vermutlich ebenfalls an die Kunden weitergereicht werden wird.

EU-Finanztransaktionssteuer

Wie genau soll die Aktiensteuer in Deutschland aussehen?

Die Aktiensteuer gilt als DAS Projekt des Finanzministers Olaf Scholz. Er wurde im Koalitionsvertrag damit beauftragt, diese Maßnahme auf den Weg zu bringen. Er orientierte sich dabei nicht zuletzt auf das französische Vorbild, zumal Frankreich zu den Ländern gehört, die auf eine solche Maßnahme drängen.

Den ursprünglichen Vorschlag hat Scholz aufgrund der starken Kritik und Enttäuschung inzwischen mehrfach nachgebessert. In ihren Grundsätzen ist sie bislang jedoch kaum geändert worden. Derzeit stehen die folgenden Eckpunkte:

  • 0,2 % auf Aktienkäufe und -verkäufe
  • Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Marktkapitalisierung
  • Finanzderivate nicht betroffen

Dabei könnte es zudem noch weitere Änderungen geben, um Sparer nicht übermäßig zu belasten. So könnte es sein, dass Pensionsfonds die Steuer doch nicht zahlen müssen.

Damit setzt Scholz also voraussichtlich nur das um, was in vielen Länder bereits gilt. Die Opposition kritisiert deswegen nicht zuletzt, dass es dafür keine langen Verhandlungen benötigt hätte. Die Aktiensteuer soll möglicherweise bereits 2021 in Kraft treten. Dass sie tatsächlich bereits im nächsten Jahr kommt, gilt dabei nicht als unwahrscheinlich. Eine umfangreiche Analyse der Szenarien ist in jedem Fall kaum notwendig, weil andere Länder als Vorreiter bereits genug Erfahrungen zugänglich machen, um eine ungefähre Vorstellung der Entwicklung zu geben.

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ETFs als Leidtragende?

 width=150Wohl eines der Finanzprodukte, die unter der Aktiensteuer am meisten leiden könnten, sind sogenannte Exchange Traded Funds. Sie bilden ganze Aktienkurse oft synthetisch replizierend ab. Das bedeutet, dass sie die Aktien tatsächlich erwerben und die Käufe regelmäßig umschichten. Dadurch können sie zwar den Vergleichsindex niemals schlagen, weisen jedoch eine sehr ähnliche Rendite auf.

Sollten nun die Kosten für die Aktien-Transaktionen erheblich teurer werden, so ist das Rebalancing, dass die ETFs immer wieder durchführen müssen, um eine ähnliche Gewichtung zu erzielen, erheblich teurer. ETFs werden für Anleger jedoch gerade dadurch sinnvoll, dass sie insgesamt so günstig sind. Eine Aktiensteuer von 0,2 Prozent kann damit in etwa genauso teuer sein, wie die TER eines solchen ETFs. Es handelt sich somit also in jedem Fall um einen erheblichen Gebührenanstieg, der sich dann in den jeweiligen Fonds negativ auf die Rendite auswirken wird.

Dies sind Größenordnungen, die für viele Anleger durchaus relevant werden. Aktien-ETFs auf den DAX oder andere deutsche Titel werden damit deutlich unattraktiver. Das Problem setzt sich auch für viele andere ETFs fort, weil sie ebenfalls in deutsche Aktien investieren. Für viele ist die regionale Gewichtung deutlich ausgewogener als bei einem rein deutschen Unternehmen, dennoch entstehen Mehrkosten.

Diese Problematik lässt sich für Anleger auch nicht dadurch lösen, dass der Freistellungsauftrag erhöht wird. Wenn ein Fonds über eine Laufzeit von mehreren Jahren mehrfach umschichten muss, steigen die Kosten und die Rendite wird schmaler. Es handelt sich also auch um eine Anti-ETF-Steuer.

Aktiensteuer in Deutschland

Warum wird die Aktiensteuer so stark kritisiert?

 width=150Die Transaktionssteuer wird in der aktuellen Form aus verschiedenen Gründen recht stark kritisiert. Der wohl wichtigste Grund ist, dass sie in ihrer Ausarbeitung keine Spekulationen verhindert, sondern im Gegenteil sogar den Kauf von Finanzderivaten zu spekulativem Zweck fördert.

Während langfristige Anleger und Sparer für jede Transaktion zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn sie in heimische Märkte investieren, bleiben Finanzderivate davon ausgenommen. Das führt dazu, dass diese deutlich attraktiver werden. Zudem bremst die Aktiensteuer institutionelle Investoren, die ohnehin häufig auf diese Finanzinstrumente zurückgreifen, natürlich nicht aus. Damit kann die Aktiensteuer in ihrer jetzigen Planung also nicht verhindern, was sie möchte. Eine Ausnahme sind Broker, die Positionen am freien Markt absichern müssen. Sie müssen die Kosten vermutlich tatsächlich etwas erhöhen.

Ein weiterer häufig angeführter Kritikpunkt, ist dass auf diese Weise die Aktienmüdigkeit der Deutschen sicherlich nicht verbessert wird. Aktien und Fonds gelten als sehr gut für die Altersvorsorge geeignet und sollten eher noch attraktiver werden, als dass das Investment unattraktiver wird. Der Zinseszinseffekt des vermeintlich geringen Betrages schadet gerade der Altersvorsorge besonders deutlich, weil dieser sich bis zur Endsumme fortsetzt. Dies gilt nicht zuletzt deswegen, weil sich dadurch risikoärmer Fonds mit einem hohen Anteil an Anleihen eigentlich unter den Niedrigzinsbedingungen schon dann nicht mehr lohnen, wenn 0,2 % von der Rendite beim Kauf und Verkauf abgezogen werden müssen. Zusammen mit den Transaktionskosten, die beim Kauf und Verkauf ebenfalls anfallen, ist die Rendite dann dezimiert. Das fördert auch ein riskanteres Anlageverhalten.

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Was spricht für die Transaktionssteuer?

Eine Transaktionssteuer wird immer wieder gefordert, wenn es darum geht, Märkte zu stabilisieren. In Europa war sie zudem nach der Finanzkrise verstärkt im Gespräch, als es auch darum ging, dass die gerade geretteten Finanzinstitutionen einen stärken Beitrag zur Gesellschaft leisten sollten.

Beides sind für viele Politiker und Analysten durchaus sinnvolle Ziele. Es ist unübersehbar, dass sich Schwankungen an den Aktienmärkten in den letzten Jahren immer größere Ausschläge haben, wofür nicht zuletzt auch Spekulanten verantwortlich sind. Gerade der spekulative Handel ist zudem nicht in der Lage, einen tatsächlichen Mehrwert zu schaffen. Stattdessen handelt es sich um System, das nur wenige sinnvolle Funktionen hat, die zudem kaum benötigt werden.

Eine Transaktionssteuer müsste dann jedoch auch speziell auf den spekulativen Handel zielen und nicht diejenigen treffen, die langfristig handeln. Dies ließe sich durch Änderungen der Steuer durchaus erreichen. So könnte sie beispielsweise an eine Haltedauer gebunden sein. Zugleich könnten ETFs und anderen Fonds, die zur Altersvorsorge dienen, explizit davon ausgenommen werden. Stattdessen könnte sie fällig werden, von Broker und Banken auf eigene Rechnung handeln oder sobald ein Handel gehebelt durchgeführt wird. Eine weitere Möglichkeit ist auch eine Besteuerung der jeweiligen Finanzinstrumente oder Fondsarten oder das Handelsvolumen insgesamt, gemessen an der Anzahl der Kunden.

Es gibt also sicherlich Möglichkeiten, beide Ziele zu erreichen: Eine Stabilisierung der Finanzmärkte und eine Besteuerung der Unternehmen, die durch spekulativen Handel Geld verdienen. Die von Olaf Scholz vorgelegte Aktiensteuer ist es hingegen nicht.

Aktien Transaktionssteuer

Was bedeutet dies für Kleinanleger?

 width=150Welche Folgen Kleinanleger genau erwartet, ist noch nicht völlig geklärt. Scholz erntete mit seinem Vorschlag viel Kritik und hat in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen zumindest etwas nachgebessert. Viele Kleinanleger, die für die Altersvorsorge sparen, könnten davon profitieren, dass bestimmte Fonds in Zukunft ausgenommen sein könnten. Die Bundesregierung sollte dann jedoch sicherstellen, dass sie den modernen Anlageformen entgegenkommt und vor allem daraufsetzt, sinnvolle Fonds in dieser Weise zu unterstützen. Physisch replizierende ETFs gehören in der Regel dazu.

In der jetzigen Form müssen Anleger jedoch damit rechnen:

  • Dass Aktien aus Deutschland deutlich unattraktiver werden.
  • Das ETFs und Fonds mit Fokus auf dem deutschen Markt teurer werden.
  • Dass ihre Gesamtrendite deswegen deutlich geschmälert wird.

Gerade Kleinanleger, die sich auf passive Investments konzentrieren, werden durch die fondsinterne Umschichtung zu den Leidtragenden gehören. Sie können nicht einfach Steuervermeidungsstrategien anwenden, wie es für große Spekulanten jedoch immer noch der Fall ist.

Zu den möglichen Änderungen gehört zudem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags um 50 Euro. Auch dies ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Durch den Zinseszinseffekt wirken sich die 0,2 % für viele Anleger deutlich stärker aus. Sollte ein Depot innerhalb von zehn Jahren nur zu 10 Prozent umgeschichtet werden, ist die Schlussrendite um 0,4 % niedriger, bei 30 % sind es hingegen 0,8 % und bei einer vollständigen Umschichtung des Depots sogar 2,17 %. Da helfen auch 50 Euro Freibetrag oft nicht mehr viel.

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Wie kann die Finanztransaktionssteuer umgangen werden?

Natürlich scheint es auf den ersten Blick so, als würde dem Handel mit den entsprechenden Aktien ein Riegel vorgeschoben werden. Tatsächlich ist dies jedoch nicht der Fall. Es gibt immer Möglichkeiten, Steuern zu umgehen. Anleger und Spekulanten haben jahrzehntelange Erfahrungen damit, wie sie dies bewerkstelligen. Mögliche Strategien sind beispielsweise:

  • Verlagerung auf andere Finanzplätze
  • Verzicht auf Auslösung der tatsächlichen Transaktion
  • Meidung der jeweiligen Werte

Gerade für aktive Investoren, die hohen Transaktionsvolumen bewegen, kann es sinnvoll sein, ihre Geschäfte ins Ausland zu verlagern. Das ist sogar innerhalb der EU und sogar in der direkten Nachbarschafts Deutschlands möglich. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die Finanztransaktionssteuer keinen Mehrgewinn ermöglicht.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich aus genau der Art von Finanzinstrument, deren Nutzung zumindest vordergründig verhindert werden soll: Finanzderivate. Bei Derivaten wird nicht der Wert an sich gehandelt, sondern lediglich das Recht darauf, diesen zu kaufen oder zu verkaufen. Dabei kommt es nur in wenigen Fällen dazu, dass die Transaktion tatsächlich durchgeführt wird. In der Regel einigen sich die Handelspartner auf einen „Ersatz“ in Form der Rendite. Die Finanztransaktionssteuer würde in diesen Fällen also nicht fällig werden. Es ist kein Zufall, dass Derivate nicht zuletzt durch die Stempelsteuer an Beliebtheit gewannen.

Derivate können also nicht nur trotzdem gehandelt werden: Zentraler Bestandteil ist üblicherweise ein Hebel. Das führt dazu, dass sie von Spekulanten besonders gerne genutzt werden.

Transaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer für die Grundrente? Warum es falsch ist, beides gegeneinander auszuspielen

 width=150Scholz begründet die Aktiensteuer auch damit, dass mit ihr die Grundrente finanziert werden könnte. Kritiker fürchten, dass damit jedoch genau die falschen Anreize gesetzt werden könnten. Auch die Grundrente ändert nichts daran, dass ein Großteil der Rentner mit einer erheblichen Rentenlücke rechnen müssen. Sie müssen also im Alter ihren Lebensstandard senken, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen.

Politiker haben schon bei der letzten Rentenreform den Grundstein dafür gelegt, dass die private Rentenvorsorge für alle Angestellte notwendig wird. Die Rente wird nicht ausreichen, um den alten Lebensstandard halten zu können. Um dies zu erreichen, investieren viele Angestellte beispielsweise in Fonds. Gerade Pensionsfonds, wie sie über Riester und Rürup gefördert werden, müssen zu einem gewissen Anteil in die Aktien investieren, die jetzt besteuert werden.

Zugleich wird der Aktienhandel dadurch noch einmal deutlich weniger interessant. Somit wird es möglicherweise auch weniger Angestellte geben, die in dieser Form Anleger werden zudem nicht mehr in den heimischen Märkten investieren, die immerhin keine Währungsrisiko aufweisen, sondern verstärkt ausländische Wertpapiere bevorzugen. Somit holen sie sich auch ein höheres Risiko ins Portfolio, zumal viele Anleger ausländische Märkte oft schlechter einschätzen können.

Wenn Scholz die Finanzsteuer und Grundrente voneinander abhängig macht, ist dies für die Rentenversorgung vieler zukünftiger Rentner keine positive Nachricht. Auch eine Erhöhung des Freibetrags um 50 Euro für Kleinanleger kann hierbei kaum helfen, da die Altersvorsorge oft zu größeren Anteilen aufgelöst werden muss.

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Kleinanlegern drohen noch mehr schlechte Nachrichten

 width=150Doch auch in anderen Bereichen präsentiert sich Scholz nicht unbedingt als Freund von Kleinanlegern und Sparern. Es gibt noch mehr angedachte Änderungen, die möglicherweise Sparer am meisten belasten. So wurde die Verlustverrechnung bereits bei der letzten Steuerreform stark eingestampft. Bislang blieb jedoch immerhin noch die Möglichkeit, Komplettverluste bei Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen anzurechnen.

Diese Option will das Kabinett jedoch ebenfalls streichen. Damit würde ein direktes Aktieninvestment für viele Anleger noch einmal deutlich unattraktiver werden. Wenn ein Aktienunternehmen Insolvenz anmelden muss, könnten Anleger ihren vollständigen Verlust nicht mehr auf Gewinne anrechnen lassen, und somit ihren Verlust zumindest etwas verkleinern. Betroffen wäre nicht zuletzt das Geschäft mit Optionsscheinen, das auch zur Absicherung der im Depot vorhandenen Werte genutzt wird.

Außerdem plant Scholz, Dividenden zukünftig nicht mehr nach der Abgeltungssteuer, sondern nach der Einkommensteuer zu versteuern. Dieser Schritt könnte für Geringverdiener eine Erleichterung bringen. Ein Durchschnittsteuersatz von mehr als 25 % wird in der Regel erst ab einem Einkommen von über 50.000 Euro jährlich erreicht, bzw. ab 100.000 Euro von gemeinsam veranlagten Partnern. Dennoch könnte dies in vielen Fällen dazu führen, dass die Geldanlage in Aktien zunehmend unattraktiv wird.

Alle geplanten Änderungen gemeinsam haben erhebliche Nachteil für Aktionäre, Sparer und Fonds-Anleger, die sich beträchtlich auf die Rendite auswirken können.

Aber nicht nur Kleinanleger erwarten mehr Steuerzahlungen, auch Banker werden zur Kasse gebeten, denn aktuell gibt es auch ein erstes Urteil in Sachen Cum-Ex.

Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer mit langer Tradition

Finanztransaktionssteuern sind schon seit einigen Jahrzehnten immer wieder Thema bei der Besteuerung von Wertpapiertransaktionen. Einige Steuern, wie beispielsweise die Stempelsteuer in Großbritannien oder der Schweiz, halten sich inzwischen seit einigen Jahrzehnten.

Auch die Geschichte der Stempelsteuer in Deutschland ist sehr lang. Inzwischen ist nur noch wenigen bekannt, dass diese sogar gemessen an der Geschichte eher den Normalzustand darstellt: In Deutschland galt die Stempelsteuer von 1881 (ab 1922 Kapitalverkehrssteuer) bis 1990.

Für die Forschungen und Theorien in diesem Bereich sind vor allem zwei Ökonomen bekannt: John Maynard Keynes und James Tobin. Keynes brachte eine Steuer auf spekulative Handelsgeschäfte ins Spiel, nachdem der schwarze Dienstag 2919 das internationale Währungssystem zusammenstürzen ließ. Verantwortlich dafür waren nicht zuletzt spekulative Handelsgeschäfte. Wenn die Politik diese besteuern würde, könnte Spekulation uninteressanter und langfristige Investitionen attraktiver werden, so Keynes.

Auch der Nobelpreisträger James Tobin griff diese Theorie 1972 wieder auf und bezog sie konkret auf die internationalen Devisengeschäfte. Sie ist zu einer Kernforderung von Globalisierungskritikern geworden und soll kurzfristige Spekulationen auf dem Devisenmarkt eindämmen. Hintergedanke ist, dass dadurch Wechselkurse stärke an realwirtschaftliche Phänomene gekoppelt werden könnten und so ebenfalls langfristige Investments gefördert werden.

Beide Ansätze sind nicht unbedingt unumstritten. Gerade innerhalb der EU spaltet die Frage nach der Transaktionssteuer die Länder.

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Fazit: Aktiensteuer droht Kleinanleger zu schaden

 width=150Die Aktiensteuer soll das große Projekt von Olaf Scholz werden. Doch bislang zeichnet sich nicht ab, dass der Bundesfinanzminister mit seinem Vorschlag tatsächlich der große Wurf gelungen ist. Seine Aktiensteuer, die möglicherweise schon 2021 kommen könnte, ähnelt den Finanztransaktionssteuern anderer Länder sehr stark. Die Frage ist jedoch, welchen Zweck diese Steuer tatsächlich erfüllen soll, außer mehr Geld in die Bundeskasse zu spülen. Durch die Steuer in der jetzigen Form werden kurzfristige Spekulationen nicht verhindert. Im Gegenteil könnten durch sie Finanzderivate erst recht interessant werden. Auch die Broker und Banken werden durch diese Steuer nicht all zu stark belastet werden, weil sie den Aufpreis an die Kunden weitergeben können.

Leidtragende sind nach derzeitigem Stand ETFs, Fonds und private Aktionäre. Sie können die Steuer kaum umgehen oder müssten riskanter investieren als vor der Steuer. Umschichtungen werden durch die Steuer noch deutlich nachteiliger und die Rendite vieler Aktionäre droht entsprechend stark zusammenzuschrumpfen. Deswegen werden sich viele Anleger aus Deutschland und auch weltweit dazu entscheiden, nicht mehr auf deutsche Aktien zu setzen – oder stattdessen in Finanzderivate investieren.

Aktuell ist den G7 ein anderes Steuerprojekt gelungen: nun endlich wurde eine einheitliche weltweite Mindeststeuer beschlossen.

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