Haftpflichtversicherung wechseln: Hinweise zur Vertragskündigung

Wenn der gegenwärtige Versicherungstarif einer Privathaftpflicht nicht den benötigten Leistungsumfang sicherstellt oder die Versicherungsprämie zu hoch ist, sollte sich der Verbraucher nach einer Alternative umschauen und bei Bedarf den bestehenden Vertrag kündigen. Verbraucherschützer und unabhängige Versicherungsexperten raten Verbrauchern dazu, ihren Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an die aktuellen Bedingungen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollte auch das Preis-Leistungsverhältnis unter die Lupe genommen werden und mit dem anderer Versicherungsgesellschaften verglichen werden. Vor allem vor Jahren abgeschlossene Policen enthalten meist weniger Standardleistungen, als die heutige Tarife beinhalten. Mit dem Abschluss einer neuen Privathaftpflicht bei einem der besten Anbieter lässt sich sogar etwas Geld sparen. Im Ratgeber beschäftigen wir uns mit den Details rund um das Thema Haftpflichtversicherung wechseln und weisen auf Besonderheiten beim Kündigen des Vertrages hin.

  • Versicherungsleistungen prüfen und an Bedarf anpassen
  • Privathaftpflicht Anbieter vergleichen, wechseln und sparen
  • Vom Wechselservice des neuen Versicherers profitieren
  • Außerordentlich oder fristgemäß Police kündigen

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Haftpflichtversicherung wechseln: Ab wann lohnt sich ein Wechsel?

Die Frage, ab wann sich ein Wechsel der Haftpflichtversicherung lohnt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Haftpflichtversicherung wechseln wann:

Zahlt der Versicherer im Schadensfall nicht wie vom Versicherten erhofft oder gibt es alternative Angebote mit einem besseren Preis-Leistungsverhältnis? Hier muss jeder Einzelfall betrachtet werden.

Es gibt allerdings einige Gründe, ab wann der Versicherungswechsel unausweichlich wird. Kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag und wird ein Versicherungsschutz in der vorliegenden oder einer anderen Form weiterhin gewünscht, muss sich der Verbraucher zwangsläufig eine neue Haftpflichtversicherung suchen.

Verbraucherschützer und Versicherungsexperten raten Verbrauchern dazu, regelmäßig ihren Versicherungsbedarf und ihren bestehenden Versicherungsschutz gegenüberzustellen und zu bewerten. In diesem Zusammenhang empfehlen sie einen Vergleich mit alternativen Angeboten, deren Vertragskonditionen bezogen auf die Lebensverhältnisse besser sind.

Beim Anbietercheck kann der Versicherte herausfinden, ob sein bisheriger Versicherungsschutz alle benötigten Risiken abdeckt und wie günstig oder ungünstig die Kosten seines Vertrages bezogen auf die gewünschten Leistungen sind. Hat die Privathaftpflicht im Anbietervergleich mit den besten Angeboten nicht mithalten können, ist es jetzt Zeit, sich nach einer neuen Haftpflichtversicherung umzusehen.

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Mehr Leistungen für gleiches Geld

Bei Abschluss einer neuen Privathaftpflicht wird von zahlreichen Versicherungsunternehmen auf eine regelmäßige Anpassung im Falle von grundlegenden Leistungsanpassungen hingewiesen. Wird beispielweise der Basisschutz erhöht oder eine zusätzliche Leistung aufgenommen, gilt der Tarif für alte und neue Versicherungskunden in gleicher Weise.

Allerdings gibt es weitere Versicherungsgesellschaften, die das Leistungspaket des Haftpflichtversicherungsangebots nicht regelmäßig anpassen. Das hat im Schadenfall für die Inhaber eines veralteten Vertrags unangenehme Folgen. Der Versicherer lehnt die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, dass ein derartiges Risiko in den früheren Vertragsbedingungen nicht enthalten war und somit nicht mit abgesichert wurde. Dazu zählen zum Beispiel Schadenfälle, die vom Versicherten im Rahmen von Datenaustausch und Internetnutzung oder von deliktunfähigen Kindern (unter 7 Jahre) verursacht wurden.

Hinweis: Viele Versicherungsverträge enthalten mittlerweile Anpassungsklauseln, die im Fall einer Leistungsänderung wirksam werden. Versicherte sollten sich diesbezüglich die vertraglichen Bedingungen ihrer Haftpflichtversicherung anschauen oder bei Unsicherheit direkt an den Versicherer wenden.

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Günstigere Prämie

Haftpflichtversicherungen gehören zu den günstigsten Versicherungsprodukten. Für wenig Geld sind erhebliche Risiken in einer Größenordnung von mehreren Millionen abgedeckt. Der Basisschutz erstreckt sich meist auf Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden, Baumaßnahmen sowie Schäden aus Datenaustausch und Internetnutzung. Etwas teurer ist der Top-Schutz mit weiteren Extras.

Der Verbraucher darf wählen, möchte er in erster Linie günstig versichert oder besser optimal sein. Egal ob Haftpflichtversicherung mit Basisschutz-Tarif oder Top-Tarif – es gibt ein Einsparpotenzial. Ein unabhängiger Haftpflichtversicherung Vergleich wird das mögliche Einsparpotential im Einzelfall aufzeigen. Bei einigen Versicherungspolicen fällt die jährliche Ersparnis beim Wechsel nicht sehr hoch aus. Bei anderen Versicherungsverträgen lassen sich durch den Anbieterwechsel bis zu 100 Euro sparen. Die Ersparnis ist sicher ein schöner Nebeneffekt. Ein verbesserter Versicherungsschutz wiegt eine geringe oder fehlende Ersparnis durchaus auf.

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Versicherungsschutz optimieren

Die Welt von heute hat mit der von gestern nicht mehr allzu viel gemein. Das Leben ist nicht billig und wird in der Zukunft noch teurer. Mit dem Geld von heute lässt sich in der Zukunft nur ein Bruchteil dessen von heute bezahlen. Das gilt eingeschränkt auch bezogen auf die notwendigen Versicherungsleistungen einer Haftpflichtversicherung. Wo früher ein Personenschaden mit einigen hunderttausend Euro abgegolten war, müssen es heute schon mehrere Millionen sein. Die Deckungssummen heutiger Haftpflichtversicherungen reichen bei Personen- und Sachschäden von mehreren Millionen Euro bis unbegrenzt. Anpassungen hinsichtlich der möglichen Deckungssummen und Leistungen können bei Altverträgen notwendig werden. Gerade aus diesem Grund lohnt sich der Vergleich von Grundschutz und Zusatzleistungen.

Im Laufe der Zeit ändern sich familiäre Lebensumstände aufgrund Kinder oder Heirat, sodass Verbraucher nach einer weitreichenderen Absicherung durch die Haftpflichtversicherung suchen.

Es wird Versicherungsschutz für weitere Personen benötigt. Versicherungsunternehmen bieten private Haftpflichtversicherungen für Familien, Verheiratete und Alleinerziehende mit Kind an, wobei die jeweiligen Versicherungsanforderungen durch spezielle Tarife und Leistungen berücksichtigt werden.

Tipp: Haftpflichtversicherungen werden mit unterschiedlicher Vertragsdauer abgeschlossen. Ein auslaufender Vertrag ist eine gute Gelegenheit, die aktuelle Versicherung auf Leistungen, Deckungssummen, Beitrag und weitere Ansprüche hin zu überprüfen. Bei anderen Anbietern sind nicht selten bessere Konditionen zu bekommen, sodass ein Vergleichen sinnvoll und bares Geld wert ist.

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Was muss beim Versicherungswechsel beachtet werden?

Ein Wechsel ist vom bürokratischen Aufwand her einfach, doch gilt es die Haftpflichtversicherung wechseln Frist  und weitere mit einer Vertragskündigung zusammenhängenden Fragen zu beachten. Immerhin muss nach dem Unwirksam werden eines vorherigen Vertrages die neue Haftpflichtversicherung ohne Unterbrechung Risikodeckung bieten.

Wann können Versicherte ihre Privathaftpflicht kündigen?

Haftpflichtversicherungen haben eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr und unterliegen einer Kündigungspflicht. Versicherte können Verträge über mehrere Jahre abschließen. Der Vorteil hierbei ist, dass die Versicherer bei Laufzeiten von drei oder fünf Jahren Rabatte gewähren. Wird die Versicherung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht durch den Versicherten gekündigt, wird sie automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Versicherte können ihre Haftpflicht entweder per ordentlich oder außerordentlich kündigen.

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Die ordentliche Vertragskündigung

Wenn der Vertrag regulär gemäß vereinbarter Versicherungsdauer ausläuft, haben Versicherte das Recht, die Privathaftpflicht ordentlich zu kündigen. Jahresverträge können zum Ablauf des Versicherungszeitraums gekündigt werden. Hat sich ein Vertrag stillschweigend und automatisch wegen einer Nichtkündigung verlängert, kann zum Ende eines jeden weiteren Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Haftpflichtversicherung wechseln Frist beträgt bei vielen Versicherern drei Monate. Der Versicherte muss die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer vorlegen. Bereits ein Tag Verspätung macht die Kündigung unwirksam und der Vertrag läuft weiter für ein Jahr. Zu beachten sind Bedingungen bei längerfristig abgeschlossenen Verträgen ab drei Jahren und länger. Generell ist eine Kündigung zum Ende des dritten Vertragsjahres und später jeweils immer zum Ende eines folgenden Jahres kündigen.

Eine Haftpflichtversicherung wechseln entfällt bei einer Single-Police und dem Tod des Versicherungsnehmers. Der Vertrag endet in diesem Fall. Dem Versicherer reicht die Mitteilung über das Ableben des Versicherungsnehmers. Bereits bezahlte Prämien werden anteilig an die Erben erstattet. Besteht eine Paar- oder Familienversicherung dauert der Versicherungsschutz bis zum Ende des Versicherungsjahres fort. Der Hinterbliebene kann in einen anderen Tarif wechseln oder die Haftpflichtversicherung ordentlich kündigen.

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Die außerordentliche Kündigung

Neben der regulären bzw. ordentlichen Kündigung gibt es für ausgewählte Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Für die außerordentliche Kündigung gilt zusätzlich eine abweichende Kündigungsfrist. Beitragserhöhung und Schadensfall erlauben einem Versicherten die außerordentliche Kündigung seines Vertrages.

Eine Haftpflichtversicherung kann bei Beitragserhöhung dann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Beitrag ohne eine Leistungsanpassung erhöht wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Kündigung dem Versicherer unter Beachtung einer Monatsfrist nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung in schriftlicher Form zugestellt wird.

Im Schadenfall besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung der Haftpflicht kann innerhalb eines Monates nach Abschluss der Schadensbearbeitung erfolgen. Für Versicherte ist die Kündigung nach einem Schadensfall erst nach einer Versicherungszusage durch einen anderen Versicherer angeraten. Versicherer unterliegen nicht der Vertragspflicht.

Vor dem Problem Haftpflichtversicherung wechseln steht ein Versicherter nach der Kündigung durch den Versicherer. Dieser hat im Schadenfall das Recht, die Haftpflichtversicherung außerordentlich zu kündigen. Bleibt der Versicherte die vereinbarten Prämien schuldig, ist der Versicherer nach Ablauf einer Zahlungsaufforderung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

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Haftpflichtversicherung Wechsel: Versicherer suchen und neuen Vertrag abschließen

Bevor die Kündigung einer Haftpflichtversicherung ansteht, heißt es für den Versicherten adäquaten Ersatz zu beschaffen. Damit einhergeht das Suchen und Vergleichen verschiedener Angebote auf dem Markt. Die Tarife der Versicherer weisen große Unterschiede hinsichtlich Leistungsumfang, Serviceleistungen und Preis auf. Einige wichtige Fragen sollten Berücksichtigung finden:

  • Wie hoch ist die Versicherungsdeckung bzw. Versicherungssumme? Empfohlen wird eine Mindestversicherungssumme von fünf Millionen Euro (besser 10 Millionen Euro) für Personen- und Sachschäden.
  • Wie lange besteht Versicherungsschutz im Ausland?
  • Ist privater Schlüsselverlust mitabgedeckt?
  • Ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten?
  • Wie sind Schäden durch deliktunfähige Kinder abgesichert?
  • Welche Tarife gibt es für Singles, Paare und Familien?
  • Sind Sachschäden am Arbeitsplatz versichert?
  • Sind Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen versichert?
  • Welchen besonderen Tarif gibt es für meine Berufsgruppe?

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Haftpflichtversicherung wechseln: Vorteile & Nachteile

Eine Private Haftpflichtversicherung wechseln sollte als Ergebnis optimierte Vertragsbedingungen haben. Nicht grundsätzlich muss sich das in einer Ersparnis niederschlagen. Eine Verbesserung der Versicherungssituation zum gleichen Preis wie bisher macht ebenso Sinn.

Ein Vorteil kann die Verbesserung der finanziellen Situation sein. Ist der Versicherte der Meinung, dass er für die private Haftpflichtversicherung zu viel zahlt und ein Anbieter Vergleich eine bessere oder günstigere Alternative zeigt, ist ein Versicherungswechsel angeraten und vorteilhaft. Es gibt keinen hinreichenden Grund, für denselben Versicherungsschutz weiterhin mehr als notwendig zu bezahlen.

Ein weiterer Vorteil kann die Verbesserung des Versicherungsschutzes sein. Moderne Versicherungsbedingungen berücksichtigen die heutigen Erfordernisse an die Risikoabsicherung. Vor allem bei älteren Verträgen wird die Grundabsicherung nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Die Basisdeckung in Form einer pauschalen Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden beträgt mindestens 5 Millionen Euro. Bessere Versicherungen sehen eine Deckung von 10 Millionen und mehr vor. Eine hohe Versicherungssumme wird den möglichen Schadensersatzanforderungen weitaus mehr recht. Eine Änderung der Lebenssituation verlangt einen anderen Versicherungsschutz als bisher. Für viele Verbraucher kann der Grundschutz ausreichend sein. Andere möchten mit weiteren Zusatzleistungen optimaler abgesichert sein.

Im modernen Internetzeitalter ist es unkompliziert online den Versicherer zu wechseln und Anbieter und Tarife zu vergleichen. Der neue Vertrag lässt sich über das Internet abschließen. Versicherungsnehmer erhalten vom neuen Versicherer sofort eine Online-Zusage über den künftigen Versicherungsschutz. Ein sofortiger Beginn des Versicherungsschutzes ist möglich, frühestmöglich der Tag nach Antragseingang und bis zu einem Jahr vorab möglich. Sobald die Versicherung den Antrag angenommen hat, besteht Versicherungsschutz wie vereinbart. Es gibt keine Wartezeiten bei der Haftpflichtversicherung. Bedingung für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist die fristgerechte erste Beitragszahlung an den Versicherer.

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Private Haftpflichtversicherung wechseln: Was sind mögliche Nachteile?

Generelle Nachteile beim Wechsel der Haftpflichtversicherung sind nicht auszumachen. Der Versicherte profitiert von besseren Konditionen und unter Umständen von einer finanziellen Ersparnis. Von manchen Verbrauchern wird als Nachteil der zeitliche Aufwand rund um die Vorbereitung und für den eigentlichen Wechsel angesehen. Nicht wenige leiden unter Bequemlichkeit und scheuen davor zurück, einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer einzugehen und den alten zu kündigen. Dabei macht das Internet sowohl die Recherche als auch den Wechsel eines Versicherungsanbieters mehr als einfach.

Unabhängige Online Versicherungsvergleiche vereinfachen die Suche einer neuen privaten Haftpflichtversicherung zusätzlich. Der Versicherte muss für sich und seine Zwecke den passenden Versicherungsschutz bestimmen. Basisleistungen sind häufig gleichwertig zu bekommen. Bei den möglichen zusätzlichen Leistungen muss eine individuell passende Selektion vorgenommen werden.

Die Online-Versicherungsportale aller wichtigen Versicherungsgesellschaften erlauben eine einfache Antragstellung und den Vertragsabschluss per Internet. Ein zusätzliches Serviceangebot ist häufig ein Kündigungsservice, mit dessen Hilfe ohne persönlichen Aufwand der alte Vertrag beendet werden kann. Einem Versicherten, der ordentlich und fristgerecht kündigt, entstehen bei einem Private Haftpflichtversicherung wechseln keinerlei Nachteile.

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So einfach funktioniert mitunter der Wechselservice:

  • Tarif auswählen und online abschließen
  • Vorausgefülltes Kündigungsformular unterschreiben
  • Zum Versand des Kündigungsschreibens Fax-Service oder Postversand nutzen

Wichtig: Der Versicherte muss sich zunächst neue Haftpflichtversicherung suchen, dann kann er den alten Vertrag kündigen. Mit Zugang des vorausgefüllten und vom Versicherten unterschriebenen Kündigungsformular beim Altversicherer endet der bestehende Vertrag entsprechend der jeweiligen Kündigungsfrist. Der neue Vertrag wird zum vereinbarten Termin wirksam.

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Fazit zum Haftpflichtversicherung wechseln: Schnell und einfach zum Neuvertrag

Geld sparen und Versicherungsschutz optimieren zählen zu den wichtigsten Gründen für den Wechsel einer Versicherung. Wer für eine Einzelpolice in der Privathaftpflicht 100 Euro und mehr bezahlt, sollte den Versicherer wechseln. Bei den Top-Anbietern gibt es den gleichen Versicherungsschutz um einiges günstiger.

Nach Angaben des BDV (Bund der Versicherten) sind rund 85 Prozent der Verbraucher hierzulande im Besitz einer Haftpflichtpolice. Damit wird die von den Verbrauchern anerkannte Bedeutung der Haftpflichtversicherung deutlich, auch wenn sich 15 Prozent nicht für einen Versicherungsschutz entscheiden. Das kann im Fall der Fälle zum Problem für einen Versicherten werden, wenn der Schadensverursacher nicht versichert ist.

Wer seinen Versicherer wechselt, sollte einen neuen Vertrag so abschließen, dass persönlich zutreffende Risiken bestmöglich abgesichert werden. Hierbei gilt es Augenmerk auf zusätzliche Leistungen abseits des Basistarifs wie Forderungsausfalldeckung, privater Schlüsselverlust und Sachschäden am Arbeitsplatz zu legen.

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