Haftpflichtversicherung Antrag – Die private Pflichtversicherung einfach beantragen!

Ein Haftpflichtversicherung Antrag ist gar nicht so schwierig, wie viele Kunden vielleicht denken. Die meisten Versicherungen bieten mittlerweile den Service, dass Kunden online den Haftpflichtversicherung Antrag stellen können und sich damit den Weg zum Berater vor Ort sparen. Mit dem Online Antrag lassen sich häufig auch Extraprozente sparen. Doch nicht immer ist der Antrag online die optimale Lösung. Wird beispielsweise nach der Online Prüfung der Haftpflichtversicherung Antrag abgelehnt, kann in einigen Fällen dennoch ein Versicherungsberater des Vertrauens vor Ort persönlich weiterhelfen. Wir zeigen, was beim Haftpflichtversicherung Antrag für den optimalen Schutz zu beachten ist.

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  • Haftpflicht nur bei Kfz-Versicherung gesetzlich verpflichtend
  • Antrag auf Kfz-Haftpflicht darf von Versicherungsunternehmen nicht abgelehnt werden
  • Freiwillige private Haftpflichtversicherungen sind nur bei ausreichender Bonität erhältlich
  • Haftpflichtversicherung Antrag lässt sich meist einfach online ausfüllen

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Haftpflichtversicherung Antrag – schneller Versicherungsschutz besonders günstig

Die private Pflichtversicherung ist für jede Person nahezu unverzichtbar. Wer bei anderen schuldhaft einen Schaden verursacht, muss dafür Sorge tragen, dass dieser auch ausreichend abgegolten werden kann. Die Haftpflichtversicherung gibt es beispielsweise für das Kfz (hier ist diese gesetzlich verpflichtend) oder auf freiwilliger Basis (die private Haftpflicht für einzelne Personen oder Familien). Der Haftpflichtversicherung Antrag kann aber auch durch Tierhalter für ihr Haustier (beispielsweise Pferde oder Hunde) abgeschlossen werden. Hinzu kommen beispielsweise Haftpflichtversicherungen für Wassersport, Vereine, Bauherren oder Jäger.

Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen im Detail

Zu den wichtigsten Haftpflichtversicherungen, die außerdem gesetzlich vorgeschrieben ist, zählt die Kfz-Haftpflicht. Jeder, der ein Auto, Motorrad, Mofa oder ein anderes motorisierte Fahrzeug besitzt, muss diese Versicherung abschließen. Um den Haftpflichtversicherung Antrag dafür auszufüllen, sind verschiedene Angaben notwendig. Bei der klassischen Kfz-Haftpflichtversicherung gehören natürlich neben den persönlichen Angaben auch die Informationen zum Kfz dazu. Die Höhe der Pflichtversicherung richtet sich nach der Marke, der Bauart, dem Kilometerstand sowie der PS-Zahl. Versichert sind bei der Kfz-Haftpflicht allerdings keine Schäden, die die Versicherungsnehmer bei ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, sondern tatsächlich ausschließlich Schäden, welche durch das Kfz anderen Personen zugefügt werden. Unterschiede herrschen auch bei den Deckungssummen, wobei häufig beim Haftpflichtversicherung Antrag bereits die Wahl aus verschiedenen Deckungssummen besteht.

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Haftpflichtversicherung für Tierbesitzer

Auch Besitzer eines Tieres können eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ratsam ist dies vor allem bei Pferden oder Hunden. Verursacht das Tier einen Unfall, werden alle damit verbundenen Schäden und Kostenaufwendungen bis zu einer bestimmten Deckungssumme übernommen. Dazu gehört es auch, wenn das Tier beispielsweise Möbelstücke im Haushalt anderer beschädigt und dafür eine Zahlung fällig wird. Erfahrungsgemäß prüfen die Versicherungen allerdings gerade bei solchen Schäden besonders gründlich, sodass sich der Betrug nicht lohnt, wenn er durch findige Versicherungsmitarbeiter häufig aufgedeckt wird und es dann zur Anzeige kommt. Versicherungsnehmer sollten wissen, dass Versicherungsbetrug eine Straftat ist und sie dafür belangt werden können.

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Haftpflicht für Bauherren

Die Pflichtversicherung ist auch für Bauherren empfehlenswert, egal, ob das Eigenheim errichtet oder eine Wohnung im größeren Ausmaß renoviert wird. Schnell kann es aufgrund von Unachtsamkeit oder einfach widriger Umstände auf Baustellen zu Unfällen kommen, was im Anschluss enorm teuer werden kann. Irrtümlicherweise sind viele Bauherren der Meinung, dass die Bauleitung oder die beauftragte Baufirma bei Übertrag der Verkehrssicherheitspflicht dafür haftbar gemacht werden können. Dem ist allerdings nicht so. Kommt es auf der Baustelle aufgrund von Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall, müssen die Bauherren selbst nach aktueller Rechtsprechung dafür aufkommen. Deshalb ist der Haftpflichtversicherung Antrag auch für Häuslebauer in unseren Augen eine sinnvolle Sache.

Hartz 4 Haftpflichtversicherung Antrag – wie sieht die Regelung aus?

Viele Arbeitnehmer oder Beamte werden sich sicher über einen Haftpflichtversicherung Antrag bzw. die Höhe der Versicherungskosten keine großen Gedanken machen, da diese meist komfortabel vom Einkommen gezahlt werden können. Doch wie sieht es eigentlich mit Arbeitssuchenden oder Hartz 4-Empfängern aus? Haben auch sie die Möglichkeit, einen Hartz 4 Haftpflichtversicherung Antrag zu stellen und sogar die Kosten erstattet bzw. einen Zuschuss dafür zu erhalten?

Hartz 4 Haftpflichtversicherung Antrag ist grundsätzlich möglich, aber…

Natürlich können auch Arbeitssuchende oder Empfänger von Hartz 4 einen Antrag für die gewünschte Haftpflichtversicherung stellen. Das Versicherungsunternehmen prüft dann individuell, ob der Antrag bewilligt oder der Haftpflichtversicherung Antrag abgelehnt wird. Häufig ist eine eingeschränkte Bonität (unter anderem durch negative SCHUFA-Einträge) ein wesentlicher Grund für die Ablehnung des Versicherungsantrages.

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Arbeitsagentur bietet Zuschuss

Empfänger von Hartz 4 haben die Möglichkeit, mit ihrem Hartz 4 Haftpflichtversicherung Antrag und dem abgeschlossenen Vertrag eine Kostenübernahme bzw. Bezuschussung bei der Arbeitsagentur zu beantragen. Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialleistungen können bei der zuständigen ARGE Kosten anteilig geltend machen. Dafür gibt es ein entsprechendes Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf. In der Urteilsbegründung heißt es, dass sich auch Menschen mit geringem Einkommen „angemessen“ gegen Risiken absichern können müssen. Allerdings ist dieses Urteil längst nicht richtungsweisend, denn wie die Erfahrungen in der Praxis zeigen, gibt es unterschiedliche Handhabung bei den Agenturen. Es gibt allerdings eine Pauschale, die man für Versicherungen nutzen kann – jedoch nur, wenn Berufstätige mit Sozialleistungen ihr Geld aufstocken müssen.

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Haftpflichtversicherung Antrag abgelehnt – trotzdem souverän agieren

Grundsätzlich kann jedes Versicherungsunternehmen selbst entscheiden, wer eine freiwillige Versicherung erhält. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist beispielsweise eine Pflichtversicherung und muss deshalb von den Unternehmen angeboten werden. Allerdings kann es beispielsweise durch eine negative SCHUFA zu angepassten Konditionen, wie höheren Versicherungskosten, kommen. Auch die einmalige Zahlung des Versicherungsbetrages wird in solch einem Fall oft eingefordert. Bei freiwilligen Versicherungen, wie beispielsweise der privaten Haftpflicht oder Tierhaftpflichtversicherung, ist es jedoch anders. Bei derartigen Versicherungen haben die Unternehmen tatsächlich einen individuellen Spielraum und können auch ohne große Begründung den Haftpflichtversicherung Antrag ablehnen.

Schaden geltend machen – Ablehnung durch Versicherung

Was passiert, wenn Versicherungsnehmer einen Schaden melden, dessen Regulierung aber abgelehnt wird? Es gibt dafür einige Gründe, wie beispielsweise:

  • Der Versicherungsnehmer hat zu viele Schäden (beispielsweise in einem bestimmten Zeitraum) gemeldet.
  • Es bestehen Schulden bei der Versicherung.
  • Die Versicherung hat einen Verdacht auf Betrug.
  • Es bestehen mehrere Rechtsstreitigkeiten, welche über den vereinbarten Rahmen hinausgehen.

Damit es gar nicht erst zur Ablehnung kommt, können Versicherungsnehmer selbst aktiv werden. Kleinere Schäden sollten nicht immer zwangsläufig an die Versicherung zur Regulierung gemeldet werden. Vor allem, wenn es sich bei der privaten Haftpflicht tatsächlich um Schadenssummen von unter 100 Euro handelt, ist das Einschalten der Versicherung weniger von Vorteil als die Regulierung des Schadens aus eigener Tasche. Als Tipp geben wir: tatsächlich nur Schäden mit höherem Wert (der über der Selbstbeteiligung liegt) an die Versicherung zur Übernahme melden.

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Keine unsachgemäßen Angaben

Häufig kommt es gerade im Schadenfall vor, dass die Versicherungsnehmer aufgeregt sind, im schlimmsten Falle sogar unter Schock stehen. Trotzdem ist die Meldung des Schadensfalles bei der Versicherung notwendig und hier gilt: Die Wahrheit ist verpflichtend. Deshalb sollten die Versicherungsnehmer zunächst genau überlegen, wie sie den Schadenhergang schildern; bestenfalls eine Skizze dazu anfertigen.

Der telefonische Schaden-Service vieler Versicherungen hilft in dem Fall häufig weiter, denn die Mitarbeiter sind auf die Aufnahme der Schäden auch in schwierigen Situationen (beispielsweise durch die Emotionalität der Versicherungsnehmer) geschult. Sie wissen genau, welche Fragen gestellt werden müssen, und gehen dabei erfahrungsgemäß sensibel und systematisch vor. Vermuten die Versicherungen bei den Angaben betrügerische Absichten, kann es zur Ablehnung des Schadens oder zu einer tiefgreifenderen Überprüfung kommen, welche die Regulierung des Schadens verzögern kann.

Kosten für die Versicherung immer begleichen

Wichtig ist es auch, dass die Versicherungsnehmer die Zahlungen an ihre Versicherung stets begleichen und nicht in Rückstand geraten. Zwar mahnen die Versicherungen einen offenen Betrag an, aber nur innerhalb einer bestimmten Frist. Zahlen die Versicherungsnehmer den ausstehenden Betrag innerhalb dieses Zeitraumes nicht, kann es im schlimmsten Falle zur Kündigung der Versicherung kommen. Hinzu kommt ein Vermerk in einer zentralen Auskunftsdatei, der wiederum negative Folgen in Bezug auf neue Versicherungsabschlüsse haben kann.

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Tipps: So melden Sie den Schaden richtig

Damit bei der Schadensmeldung auch tatsächlich nichts schiefgeht, haben wir basierend auf den Erfahrungen in der Praxis die wichtigsten Schritte zusammengefasst, um den Schaden korrekt bei der Versicherung zu melden.

1. Schritt: Dokumentation des Schadens

Es ist immer stets, wenn der Schaden so genau wie möglich dokumentiert wird. Nahezu jeder hat heutzutage ein Handy mit Fotokamera. Deshalb lässt sich der Schaden deutlich leichter gut dokumentieren. Auch Videos können beispielsweise für die detaillierte Darstellung des Schadens hilfreich sein. Versicherungen sind häufig dankbar darüber, wenn die Versicherungsnehmer bereits im Vorfeld anhand von Fotos den Schaden dokumentieren, um ihn besser einschätzen zu können. In einzelnen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass die Versicherung selbst einen Gutachter beauftragt, der noch einmal den Schaden detailliert aufnimmt und seine Ergebnisse an die Versicherung weiterleitet.

2. Schritt: Ruhe bewahren und nicht äußern

Ob es sich bei dem Schadenfall tatsächlich um eine Übernahme wichtiger Leistung handelt, überprüft die Versicherung. Unberechtigte Ansprüche des Gegners werden durch die Versicherung, ähnlich wie bei einer Rechtschutz, abgelehnt. Deshalb sollten Versicherungsnehmer nie direkt vor Ort im Schadenfall ihre Schuld eingestehen, sondern zunächst die Angaben an die Versicherung weiterleiten.

3. Schritt: Versicherung kontaktieren

Der Haftpflichtschaden wird der Versicherung gemeldet, so wie es in den Vertragsbedingungen steht. Häufig steht dort der Vermerk „umgehend“, was bedeutet, dass die Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche den Schaden melden sollten. Am schnellsten geht es online über das entsprechende Formular.

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4. Schritt: Schadenmeldung ausfüllen

Das Formular für die Schadenmeldung wird nach der Anzeige des Schadens an die Versicherungsnehmer gesandt und ist etwas umfangreicher als die Online Meldung. Ist das Formular ausgefüllt, wird es an die Versicherung weitergeleitet. Haben die Versicherungsnehmer Fotos gemacht, werden diese ebenfalls beigefügt.

5. Schritt: Forderungen an Versicherung weiterleiten

In einigen Fällen kommt es dazu, dass die Versicherungsnehmer durch den Schaden einen Schriftwechsel mit dem Anwalt des Gegners oder anderen Parteien/Institutionen haben. Werden beispielsweise Mahnungen, Forderungen oder Klagen an die Versicherungsnehmer zugestellt, muss die Versicherung auch davon Kenntnis erhalten. Deshalb sind diese Unterlagen ebenso an die Versicherung weiterzuleiten; beispielsweise per Upload direkt auf dem Portal der Versicherung.

Wann wird gezahlt?

Wann genau die Zahlung der Ansprüche erfolgt, hängt vom jeweiligen Schadenfall sowie von der Versicherung ab. Ist die Sachlage klar, übernimmt die Versicherung meist innerhalb von wenigen Werktagen die Regulierung und überweist den Betrag an den Gegner. Verzögerungen kann es allerdings geben, wenn beispielsweise Unterlagen fehlen oder die rechtliche Lage (noch) unklar ist. Muss ein Gutachter durch die Versicherung selbst bestellt werden, kann dies die Auszahlung ebenfalls weiter verzögern. Die Nachfrage beim Support der Versicherung unter Angabe der Schadennummer kann aber schnell Klarheit bringen, denn die Mitarbeiter können meist direkt den aktuellen Bearbeitungsstand des Schadensfalles sehen und Versicherungsnehmer darüber in Kenntnis setzen.

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Versicherungsvermittler besser als direkter Vertragsabschluss bei Versicherung?

Bis es überhaupt zum Abschluss einer Versicherung kommt, ist es häufig ein weiter Weg. Es gibt nicht nur die Möglichkeit, direkt bei den Versicherungen (online) Verträge abzuschließen, sondern beispielsweise auch durch Versicherungsvermittler. Doch welche Option ist für Kunden besonders gut geeignet?

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Versicherungsvermittler haben viele Vorzüge

Versicherungsvermittler treten als Berater auf, doch auch hier gibt es Unterschiede. Einige Vermittler haben exklusive Verträge mit ausgewählten Versicherungsunternehmen und arbeiten auf Erfolgsprovision für sie. Andere Versicherungsvermittler hingegen arbeiten ebenfalls auf Erfolgsprovision, aber für die Versicherungsnehmer.

Hier liegt der entscheidende Unterschied, denn zahlen die Versicherungsnehmer ihren Vermittler selbst, ist dieser natürlich daran interessiert, tatsächlich die besten Verträge für die Kunden herauszufinden und nicht nur auf sein Portfolio der profitablen Versicherungsunternehmen zurückzugreifen. Deshalb sind Versicherungsvermittler, welche durch die Kunden selbst bezahlt werden, eine gute Möglichkeit, um tatsächlich maßgeschneiderte Angebote für den individuellen Versicherungsbedarf zu finden. Vor allem bei vermeintlich schwierigen Versicherungsfällen (beispielsweise bei unzureichender Bonität) kann ein Vermittler tatsächlich weiterhelfen und findet Versicherungsunternehmen, welche die Kunden aufnehmen.

Vertragsabschluss bei Versicherung direkt

Für wen ist der Vertragsabschluss direkt bei einer Versicherung geeignet? Für alle Kunden, die eine standardisierte Versicherung wünschen und schnell abschließen möchten, ist der direkte Vertragsabschluss bei einem Versicherungsunternehmen die wohl einfachste Möglichkeit. Trotzdem haben die Versicherungsnehmer selbst den Aufwand, den sie sollten vor ihrem Vertrag die einzelnen Angebote der Versicherungen miteinander vergleichen. Nicht selten dauert dies aufgrund der verschiedenen Angebote und Tarife etwas länger. Hier hat der Versicherungsvermittler ganz klar die Nase vorn, denn er übernimmt diesen Aufwand.

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Fazit: Haftpflichtversicherung Antrag lässt sich online einfach abschließen

Es gibt verschiedene Haftpflichtversicherungen, welche meist alle auf freiwilliger Basis bestehen. Die Ausnahme bildet die Kfz-Haftpflicht, die jeder Besitzer eines Autos, Motorrads oder eines anderen motorisierten Fahrzeugs besitzen muss. Deshalb sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, den Kunden die Haftpflichtversicherung auszustellen. Bei den freiwilligen Versicherungen (beispielsweise private Haftpflicht) sieht dies etwas anders aus. Der Antrag kann auch abgelehnt werden (beispielsweise aufgrund unzureichender Bonität). Wie Erfahrungen in der Praxis zeigen, sind die meisten Versicherungen allerdings ihren Kunden gegenüber äußerst kulant und an einer fairen Lösung interessiert.

Wer möchte, kann sogar komfortabel den Antrag für die Versicherung online ausfüllen und sogar die Schadenmeldung bequem online per Mausklick durchführen. Damit werden Versicherungen noch einfacher. Hartz 4 Empfänger werden von den Haftpflichtversicherungen meist auch nicht ausgegrenzt, müssen allerdings die Kosten (teilweise) selbst tragen. Wer sich dies aufgrund des geminderten Einkommens durch die Sozialleistungen nicht leisten kann, hat keinen Anspruch auf eine verpflichtende Kostenübernahme für die Haftpflicht. Möchte Sie ebenfalls eine Haftpflichtversicherung beantragen? Vergleichen Sie die Angebote der einzelnen Unternehmen ganz einfach bequem online.

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