Arbeitnehmersparzulage bei Fonds beantragen – So geht’s!

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen, die zusätzlich zu den Vermögenswirksamen Leistung gewährt wird. Sie kann auch in einen Fonds eingezahlt werden, allerdings sind Einkommensgrenzen zu beachten.

Das Wichtigste zur Arbeitnehmersparzulage bei Fonds

  • Bis 20.000 Einkommen je Person
  • Kinderfreibeiträge
  • Zulage 20 Prozent
  • Maximal 400 Euro
  • Antrag bei Finanzamt stellen

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Subvention der Vermögenswirksamen Leistungen

ausrufezeichenNur abhängige Beschäftigte können die Arbeitnehmersparzulagen bekommen. Denn Voraussetzung ist der Bezug von Vermögenswirksamen Leistungen, die nur Arbeitnehmer erhalten.

Mit diesem Geld soll nämlich gezielt die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden. Im Blick hatte die Politik bei der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes Anfang der 1960er Jahre vor allem Arbeiter, die damit zum Sparen animiert werden sollten. Sogar eine Bank verdankt diesem Gesetz ihre Entstehung. Weil die großen Banken damals kaum Angebote für das Anlegen der Vermögenswirksamen Leistungen machten, gründeten Politik und Gewerkschaften eine eigene Direktbank, die Bank für Sparanlagen und Vermögensbildung AG, die spätere Deutsche Direktbank AG und heutige ING (ehemals ING-DiBa).


Nur Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen erhalten, können die Arbeitnehmersparzulage nutzen

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

wissenJeder Beschäftigte hat das Recht, von seinem Arbeitgeber die Einzahlung eines Teil seines Lohnes in einen Fondssparplan zu fordern. Geringfügig Beschäftigte können das Geld genauso erhalten wie Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig sind. Allerdings wird dieses Geld dem Arbeitnehmer unter Umständen vom Lohn abgezogen, ein Recht auf einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt es nicht.

In vielen Branchen regeln Tarifverträge aber, dass der Arbeitgeber die Zahlung ganz oder teilweise übernimmt. Allerdings ist sie dann oft an Bedingungen geknüpft, beispielsweise wird nach dem Metalltarifvertrag nur das Sparen für das Alter gefördert. Auch die meisten andere Tarifverträge sehen Regelungen zu Vermögenswirksamen Leistungen vor.


Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeiträge, die direkt vom Gehaltskonto abgezogen werden. Oft werden sie vom Arbeitgeber subventioniert.

Vermögenswirksame Leistungen – für welche Sparformen?

GebuehrenNicht nur in Fondssparpläne können Vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden, insgesamt sind sieben Sparformen zugelassen, für fünf davon kann auch die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden.

Zwei weitere sind zwar für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen grundsätzlich zulassen, der Staat zahlt aber hierfür keine Zuschüsse. Außerdem wird das Sparen für eine eigene Immobilie in mehrerlei Hinsicht schlechter gestellt als die Einzahlung in einen Aktienfonds. Insgesamt sind diese Sparformen zugelassen:

  • Investmentfonds
  • Betriebliche Sparformen,
  • Bausparvertrag,
  • Darlehenstilgung bei selbst genutzter Immobilie
  • Geschäftsguthaben bei eingetragenen Genossenschaften (eG)

Zwei weitere Sparformen sind zwar für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen, werden aber nicht gefördert.

  • Banksparpläne
  • Lebensversicherungen

Nicht alle Sparformen, in die Vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden können, berechtigen auch zum Bezug der Arbeitnehmersparzulage, Fonds jedoch schon.

Nicht jeder erhält die Arbeitnehmersparzulage

ausrufezeichenNeben der Arbeitnehmereigenschaft ist ein niedriges Einkommen die zweite wichtige Bedingung. Es darf pro Person bei maximal 20.000 Euro brutto liegen, wobei Eheleute gemeinsam veranlagt werden. Somit kann der Zuschuss auch beantragt werden, wenn einer der Partner mehr verdient, solange das Familieneinkommen 40.000 nicht übersteigt. Wird das Geld statt in einen Fonds in einen Bausparvertrag oder die Rückzahlung von Schulden aus dem Kauf einer selbst genutzen Immobilie investiert, sinkt die Grenze auf 17.900 Euro je Person.

Je Kind und Elternteil gibt es einen Freibetrag von 3.504 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind können somit 3.504 Euro von ihrem Einkommen abziehen, Ehepartner insgesamt 7.008, da beide Elternteile den Freibetrag erhalten.


Bei Einkommen von mehr als 20.000 für Alleinstehende und 40.000 Euro für Paare kann keine Arbeitnehmersparzulage beantragt werden.

Berechnung des Freibetrags an einem Beispiel

GebuehrenBei einer Familie mit drei Kindern, bei denen der Ehemann jährlich 12.000, die Ehefrau 40.000 Euro verdient, würde die Rechnung so aussehen:

Für jedes der drei Kinder gilt ein Freibetrag von 3.504 Euro, insgesamt also 10.512 Euro. Diesen dürfen beide Ehepartner von ihrem Einkommen abziehen, es bleiben also 1.488 Euro für den Ehemann und 29.488 Euro für die Ehefrau. Damit könnte die Frau bei getrennter Veranlagung keine Arbeitnehmersparzulage beantragen, da sie mehr als 20.000 Euro verdient. Weil aber beide zusammen betrachtet werden, können beide die Subvention in Anspruch nehmen. Denn das gemeinsame Einkommen liegt nach Abzug der Kinderfreibeträge mit 30.976 Euro deutlich unter der gemeinsamen Obergrenze von 40.000 Euro.

Würde der Ehemann im kommenden Jahr 20.000 Euro verdienen und das Familieneinkommen damit auf 60.000 Euro steigt, könnte für eine Investition in Fonds ebenfalls eine Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Denn nach Abzug der insgesamt 21.024 Euro Kinderfreibetrag wird die gemeinsame Einkommensgrenze von 40.000 Euro unterschritten. Wollte das Ehepaar stattdessen in einen Bausparvertrag investieren, wäre das aber nicht mehr förderungsfähig, da die Grenze hier mit 35.800 Euro niedriger liegt.


Bei der Berechnung der Freigrenzen sind Kinderfreibeträge zu berücksichtigen.

Arbeitnehmersparzulage bei Fonds beantragen – Schritt für Schritt

wissenFür die Zahlung der Arbeitnehmersparzulage ist das Finanzamt zuständig. Deshalb müssen sich Antragsteller im ersten Schritt einen Antrag für die Einkommensteuererklärung besorgen. Wichtig sind dabei vor allem der Mantel mit den allgemeinen Angaben sowie die Anlagen für die verschiedenen Einkommensarten. Wer nur Einnahmen aus einer Angestelltentätigkeit und Vermögen bezogen hat, braucht die Anlagen N und KAP.

Die Formulare erhalten Steuerzahler beim Finanzamt, oft auch bei der Gemeinde. Alternativ lassen sich die Formulare auch aus dem Internet herunterladen oder die Steuererklärung gleich ganz elektronisch bearbeiten, beispielsweise mit der offiziellen elektronischen Steuererklärungssoftware ELSTER. Wer ohnehin einen Lohnsteuerjahresausgleich plant, kann die Arbeitnehmersparzulage gleich mit beantragen und muss die Formulare dann nicht zweimal ausfüllen.

Für den Antrag stellt die Fondsgesellschaft im Regelfall einenen entsprechenden Vordruck bereit, die sogenannte Anlage VL. Wird der nicht automatisch zugestellt, sollte er ausdrücklich angefordert werden, dafür reicht eine E-Mail oder ein Telefonanruf meistens aus.

Auf der ersten Seite des Hauptteils der Steuererklärung, dem sogenannten Mantel, muss oben die Option „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ angekreuzt werden. Werden mehrere Anlagen VL eingereicht, sollte deren Zahl in der Anlage N angegeben werden. Oft reichen Ehepaare zwei Anlagen ein, weil die Vermögenswirksamen Leistungen beider Partner auf unterschiedlich Konten gehen.

Die Sparzulage wird allerdings nicht an den Sparer überwiesen, sondern zusätzlich zu den Vermögenswirksamen Leistungen in den Fondssparplan ausgezahlt. Die wichtigsten Schritte hier noch einmal im Überblick:

  • Antrag für Einkommensteuererklärung besorgen
  • Einkommen eintragen
  • Anlage VL von der Investmentgesellschaft anfordern
  • Antrag mit Anlagen zum Einkommen und Anlage VL abgeben
  • Geld wird vom Finanzamt in den Fons eingezahlt

Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Sie beträgt 20 Prozent der angesparten Summe, maximal aber 400 Euro. Um den Maximalbetrag auzuschöpfen müssten also 2.000 Euro eingezahlt werden.


Am einfachsten ist die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs.

Alternativen zur Arbeitnehmersparzulage

VerbrauchertippsWer keine Arbeitnehmersparzulage erhält, kann trotzdem Vermögenswirksame Leistungen erhalten. Das lohnt sich allerdings vor allem dann, wenn die Zahlung vom Arbeitgeber gefördert wird. Denn die Vermögenswirksamen Leistungen sind, anders als die Arbeitnehmersparzulage, nicht steuerfrei. Werden die Zahlungen dem Arbeitnehmer voll vom Lohn abgezogen und nicht staatlich gefördert, ist es oft der bessere Weg, sich das Geld auszahlen zu lassen und erst dann zu investieren. Das erhöht zwar den Aufwand etwas, bringt aber mehr Freiheit, weil das Geld direkt in Aktien investiert oder auf ein Festgeldkonto angelegt werden kann. Auch wenn das Geld in einen Fonds eingezahlt wird, bringt der Umweg Vorteile, weil dann einfacher zwischen verschiedenen Fonds gewechselt werden kann. Ist der Aktienkurs hoch, wird in einem Rentenfonds eingezahlt, ist er niedrig in einen Aktienfonds. Beachten sollten Anleger, dass viele Banken besondere Angebote für regelmäßige Einzahlungen machen, beispielsweise Rabatte auf die Ausgabegebühren von Fonds oder beim Kauf von börsengehandelten Fonds (ETFs).


Wer keine Arbeitnehmersparzulage erhält, kann trotzdem Vermögenswirksame Leistungen bekommen. Das lohnt sich aber vor allem, wenn sie vom Arbeitgeber bezuschusst werden.

Fazit

Die Arbeitnehmersparzulage muss beim Finanzamt beantragt werden. Am einfachsten ist es, sie gleich beim Lohnsteuerjahresausgleich einzufordern. Dafür muss nur die von der Fondsgesellschaft ausgestellte Anlage VL beigelegt werden. Zusätzlich sollte auf der ersten Seite des Mantel der Antrag „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ angekreuzt und bei mehreren Anlagen VL deren Zahl in der Anlage N eingetragen werden.

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