Commerzbank Negativzinsen – Strafzinsen erfolgreich vermeiden

Die Commerzbank verlangte früher für Sparguthaben ein sogenanntes Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 %. Das Landgericht Frankfurt hat kürzlich die Commerzbank Negativzinsen für unwirksam erklärt. Mit den Strafzinsen Commerzbank hat das Kreditinstitut einen einstelligen Millionenbetrag eingenommen. Das Gericht urteilte, dass die Negativzinsen Commerzbank die eigenen Betriebskosten über eine, laut dem Richter, versteckte und leicht zu übersehende Fußnote auf seine Kunden ohne eine echte Gegenleistung abgewälzt hat.

Commerzbank Negativzinsen
Die geforderten Negativzinsen der Commerzbank waren unzulässig/ Bilderquelle: Andrey_Popov/ shutterstock.com

Neben der Nichteinhaltung des Transparenzgebots monierte der Richter ebenfalls, dass negative Zinsen systemfremd seien und dem gesetzlichen Leitbild widersprächen. In der Vergangenheit versuchten verschiedene Banken die negativen Zinsen, die die Europäische Zentralbank auf Sparguthaben der Geschäftsbanken seit 2014 nimmt, an die Kunden weiterzugeben. Nur dass anstatt des Worts Negativzins andere Namen verwendet wurden, wie zum Beispiel bei den Commerzbank Negativzinsen der Begriff Verwahrentgelt. Das Gericht verpflichtete die Commerzbank, ihre Kunden, die mit den Commerzbank Negativzinsen belastet wurden, über die Unwirksamkeit dieser Klausel zu informieren.

  • Nicht nur die Commerzbank hat ihren Kunden ein sogenanntes Verwahrentgelt berechnet.
  • Strafzinsen gab es nicht nur auf Sparguthaben, sondern auch Commerzbank Girokonto Negativzinsen oder auf Tagesgeld.
  • Nach der Erhöhung der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank wurden die Commerzbank Negativzinsen wieder zurückgenommen.
  • Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ein Gerichtsverfahren angestrebt, in dem die Zulässigkeit der Commerzbank Negativzinsen geprüft wurde.
  • Daraufhin hat das Landgericht Frankfurt hat die Commerzbank Negativzinsen für unwirksam erklärt.
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Negativzinsen Commerzbank ab welchem Betrag?

Finanzdienstleister wie die Commerzbank, zahlen seit Sommer 2014 aufgrund der Senkung der Leitzinsen im Euro-Raum Strafzinsen. Denn Banken, die bei der EZB Kapital deponiert haben, müssen für diese Einlage Zinsen in Höhe von 0,4 % zahlen. Schuld sind die extrem niedrigen Leitzinsen und eine Art Verwaltungsgebühr, die die EZB aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten berechnen muss. Viele Banken haben diese Kosten in voller Höhe an ihre Kunden weitergegeben. Die Zeiten, in denen Finanzinstitute für ihr Geld, welches sie bei der Zentralbank hinterlegt hatten, ihrerseits Zinsen erhielten, sind lange vorbei.

Bei höheren Guthaben läppern sich diese 0,5 % zu hohen Summen. Hat nun eine Bank nicht gerade hohe Rücklagen und glänzt mit hervorragenden Geschäftszahlen, muss diese etwas tun und verlangt Negativzinsen. Auch die Commerzbank gehört zu den Kreditinstituten, die diese Kosten an ihre Kunden weiterreicht. Commerzbank Negativzinsen fielen für Privatkunden allerdings erst ab einem Betrag von 250.000 € an.

Wer bei der Commerzbank ein Guthaben von 100.000 € und mehr hatte, musste seit Oktober 2020 hierfür Negativzinsen, das sogenannte Verwahrentgelt, zahlen. Ab dem 1. August 2021 wurde der Commerzbank Freibetrag Negativzinsen auf 50.000 € gesenkt. Diese Frist galt für Commerzbank Negativzinsen Bestandskunden, Neukunden müssen bereits seit dem 1. Juli 2021 das Verwahrentgelt ab 50.000 € zahlen. Allerdings konnten Kunden mit ihrem Bankberater das Verwahrentgelt anscheinend aushandeln.

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Die Negativzinsen der Banken wurde oft an die Kunden weitergegeben/ Bilderquelle: fizkes/ shutterstock.com

Wann erhebt die Commerzbank Negativzinsen?

Aktiendepot.com Icon SteuerNicht nur Geschäftskunden mussten in der Vergangenheit bei der Commerzbank Negativzinsen zahlen. Commerzbank Verwahrentgelt Geschäftskunden fiel bei denjenigen an, die einen besonders hohe Einlage haben. Erreichen wollte die Bank damit, dass auf den Konten weniger Kapital einfach herumliegt, denn dies kostet der Commerzbank viel Geld. Früher war es möglich, auf dem Privatkonto bis zu 250.000 € zu bunkern, ohne mit Commerzbank Negativzinsen in Kontakt zu geraten. Mit den Obergrenzen hatte sich in der Vergangenheit die Commerzbank an den anderen Banken, wie zum Beispiel an der Deutschen Bank, orientiert.

Seit dem 1. Oktober 2020 fiel das Verwahrentgelt für Privatkunden ab einem Guthabenbetrag in Höhe von 100.000 € statt zuvor 250.000 € an. 0,5 % davon müssen als Commerzbank Negativzinsen gezahlt werden. Neukunden aus dem Privatsektor mussten ab September 2020 Commerzbank Negativzinsen auf 100.000 € zahlen. Bestandskunden, die aufgrund der Höhe nicht betroffen waren, wurden teilweise von ihrem Bankberater angerufen. Denn die Commerzbank wollte für diesen Kundenkreis ebenfalls individuelle Vereinbarungen.

Besonders im Fokus der Bankberater standen Kunden, die Einlagen von mehr als 1 Million € vorweisen konnten. Mit ihnen wurden niedrigere Commerzbank Negativzinsen vereinbart. Vom 1. August 2021 an fiel der Commerzbank Negativzinsen Freibetrag auf 50.000 €. Betroffen von dieser niedrigeren Grenze waren auch Kunden, die neu ab dem 1. Juli 2021 zur Bank gekommen waren. Auch sie mussten schon von 50.000 € an die Commerzbank Negativzinsen zahlen.

  • Seit 2014 verlangt die EZB von Kreditinstituten mit Einlagen Negativzinsen in Höhe von 0,4 %.
  • Diese Gebühren wurden von der Commerzbank als sogenanntes Verwahrentgelt an die Kunden weitergegeben.
  • Zunächst waren nur Kunden betroffen, die eine Einlage von 250.000 € und mehr hatten.
  • Ab dem 1. Oktober 2020 fiel das Verwahrentgelt ab einem Guthabenbetrag in Höhe von 100.000 € an.
  • Seit dem 1. August 2021 wurden Negativzinsen bereits ab 50.000 € Guthaben verlangt.
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Commerzbank Negativzinsen – Landgericht Frankfurt trifft Entscheidung

Aktiendepot.com Icon FazitVon den Commerzbank Negativzinsen Geschäftskunden waren viele Unternehmen betroffen und auch Verbraucher mussten das sogenannte Verwahrentgelt zahlen. Für Einlagen auf Tagesgeldkonten, Sparkonten und auf Girokonten wurden Negativzinsen fällig. Daraufhin wurde die Commerzbank von der Verbraucherzentrale Hamburg verklagt. Diese Klage war erfolgreich und das Landgericht Frankfurt am Main hat die Auffassung der Verbraucherzentrale geteilt.

Nicht nur die Commerzbank, war noch zahlreiche andere Kreditinstitute hatten in der Vergangenheit für Guthaben auf Girokonto, Sparkonten oder Tagesgeldkonten Negativzinsen berechnet. Diese betrugen durchschnittlich 0,5 %. Lange wurden die Strafzinsen nur von Neukunden verlangt. Um trotzdem Negativzinsen berechnen zu können, versuchte die Commerzbank nachträglich ein Verwahrentgelt zu vereinbaren. Oft wurde dann auch mit der Kündigung des Kontos gedroht, sollte sich nicht geeinigt werden.

Aus diesen Gründen wurde die Commerzbank verklagt. Seit die Europäische Zentralbank die Leitzinsen erhöht hat, verlangt auch die Commerzbank keine Negativzinsen mehr. Betroffene sollten die bislang gezahlten Negativzinsen ermitteln und hierfür die Kontoauszüge aufheben. Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Rechtsprechung zu dem Thema Verwahrentgelte und Negativzinsen lauten wird. In Kürze ist aber keine endgültige Entscheidung zu erwarten. Es kann noch 2-3 weitere Jahre dauern, bis endgültig entschieden wird.

Aufgrund von einer möglichen Verjährung sollten sich Kunden, die von den Commerzbank Negativzinsen betroffen waren, über verjährungshemmende Maßnahmen informieren.

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Das Landgericht Frankfurt fällte ein Urteil gegen die Negativzinsen der Commerzbank/ Bilderquelle: Who is Danny/ shutterstock.com

Commerzbank Negativzinsen bezahlt? Das müssen Kunden tun!

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Da die Zinsen in der Vergangenheit gestiegen sind, haben so gut wie alle Banken ihre Verwahrentgelte wieder abgeschafft. Trotzdem werden teilweise noch Briefe versendet mit Aufforderungen, eine Vereinbarung mit Verwahrentgelt zu unterschreiben. Mittlerweile gibt es aber verschiedene Gerichtsurteile, die darauf hinweisen, dass die Commerzbank Negativzinsen nicht zulässig sind. Allerdings ist noch kein endgültiges Urteil gesprochen worden.

Während viele Banken das Verwahrentgelt nicht mehr verlangen, wurden bei anderen Banken lediglich die Freibeträge erhöht. Ob nun automatisch das Verwahrentgelt wegfällt, wenn die EZB ihre Zinsen erhöht, hängt allerdings von dem individuellen Vertrag ab, der vereinbart wurde. Dementsprechend ist angeraten, dass Verbraucher den genauen Wortlaut der Klausel prüfen. Gemäß den Verbraucherzentralen gibt es diese beiden Versionen:

  • Variabler Prozentsatz: In diesem Fall gibt es eine direkte Anbindung an einen festen Referenzzinssatz, der in der Regel der EZB Zinssatz für die Einlagen der Banken ist. In diesem Fall entspricht das Verwahrentgelt dem EZB Zinssatz mit -1 multipliziert.
  • Fester Prozentsatz: Hierbei wird ein festes Verwahrentgelt vereinbart. In diesem Fall sinken somit die Negativzinsen nicht automatisch, wenn die EZB den Leitzins erhöht. Das bedeutet, dass der Kunde selber tätig werden muss und darauf bestehen sollte, das Verwahrentgelt zu senken oder gänzlich zu stornieren.
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Tipps: Commerzbank Negativzinsen vermeiden, Alternativen zu Tagesgeld & Co.

Aktiendepot.com Icon GebührenAuch wenn die Zeit der Commerzbank Negativzinsen vorbei zu sein scheint, sollten Anleger für die Zukunft gewappnet sein. Denn es ist durchaus möglich, dass künftig Geldinstitute neue Verwahrentgelte erheben. Gerne werden als Alternative auch eigene Produkte aus dem Haus angeboten, die allerdings nicht immer empfehlenswert sind. Daher sollten sich Verbraucher, die oberhalb der Freibeträge höhere Geldsummen auf ihre Konten haben, nach Alternativen umsehen.

Sichere Anlageprodukte sind beispielsweise Festgelder und Sparbriefe. Dies rät auch die Verbraucherzentrale in Hamburg. Wer risikobereit ist, kann sein Geld auch in ETFs anlegen. Nachfolgend einige Tipps:

1. Zweitens Girokonto anlegen: Um das Risiko zu streuen, wieder von Negativzinsen betroffen zu sein, sollte das Geld am besten auf zwei verschiedene Girokonten bei verschiedenen Banken verteilt werden. Häufig gibt es Banken, die auch höhere Freibeträge anbieten. Dabei sollte natürlich ausschließlich eine Bank gewählt werden, die ein kostenloses Girokonto offeriert. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine Kontoeröffnung an die SCHUFA weitergeleitet wird und sich dadurch unter Umständen die Bewertung verschlechtern kann.

2. Direktes Gespräch suchen: Sollte eine schriftliche Ankündigung von Negativzinsen ins Haus flattern, ist es ratsam, mit den Bankangestellten das direkte Gespräch zu suchen. Oftmals sind auch individuelle Lösungen möglich. Dabei wollte sich der Anleger allerdings niemals unter Druck setzen lassen und nicht unüberlegt und ungeprüft unterschreiben.:

3. Bankinstitut wechseln: Eine weitere Möglichkeit ist es, das Kreditinstitut auch gänzlich zu wechseln und das alte Konto zu kündigen. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass auch andere Banken Strafzinsen erheben können.

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Mit ein paar Tipps kann man Negativzinsen vermeiden/ Bilderquelle: Leonid Sorokin/ shutterstock.com

4. Tagesgeldkonto mit hohem Freibetrag wählen: Ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank mit einem höheren Freibetrag kann ebenfalls eine Alternative sein und ist nicht zwangsweise an den Besitz eines Girokontos dort geknüpft.

5. Geld auf Sparkonto einzahlen: Auf Sparkonten dürfen Sparkassen und Banken keine Negativzinsen erheben. Daher ist es ratsam, das Guthaben auf solch ein Sparkonto umzuschichten.

6. Auf Einlagensicherung achten: In Deutschland ist es üblich, dass pro Kunde das Bargeld mit bis zu 100.000 € abgesichert ist.

7. Alternative Anlagen: Für eine langfristige Investition eignen sich Immobilien. Aber auch ETFs sind eine gute Alternative, die allerdings ein gewisses Risiko mit sich bringt.

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Fazit Commerzbank Negativzinsen – Berechnung unzulässig

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Sind die Leitzinsen bei der EZB Bank niedrig, dann bedeutet das nicht nur, dass Kredite besonders günstig werden, sondern auch, dass die Zinserträge niedrig sind bzw. sogar, dass von Banken Negativzinsen verlangt werden. Das sogenannte Verwahrentgelt mindert das vorhandene Geldvermögen täglich. Mittlerweile gibt es allerdings die ersten Gerichte, die entschieden haben, dass zum Beispiel die Commerzbank Negativzinsen nicht zulässig sind. Bis allerdings eine generelle Entscheidung getroffen wurde über die Zulässigkeit, kann es noch einige Jahre dauern.

Zuletzt verlangte die Commerzbank Negativzinsen in Höhe von 0,5 % von ihren Kunden, die auf Ihrem Konto eine Einlage von 50.000 € oder mehr hatten. Zudem wurden mit Bestandskunden, die geringere Einlagen hatten, individuelle Vereinbarungen über Commerzbank Negativzinsen abgeschlossen. Wer dieser Vereinbarung nicht zugestimmt hatte, dem drohte eine Kündigung. Mittlerweile verlangt die Commerzbank keine Verwahrentgelte mehr, dies kann sich natürlich künftig wieder ändern. Ende 2022 fand in Frankfurt am Main ein Gerichtsprozess statt, den die Verbraucherzentrale Hamburg angestrebt hatte. Dort wurde beschlossen, dass die Commerzbank Negativzinsen nicht rechtmäßig sind. Um diesen Strafzinsen aus dem Weg zu gehen, gibt es einige Alternativen zu Tagesgeldkonten oder Sparbüchern, wie zum Beispiel ETFs, die bei einem Broker aus unserem Vergleich erworben werden können.

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