Viele Menschen möchten nebenberuflich Geld mit Trading verdienen. Am besten wäre es, wenn sie den Job an den Nagel hängen. Eine eindeutige Antwort auf die Frage „Müssen Trader Steuern zahlen?“ liefert das deutsche Einkommensteuergesetz mit den Regelungen zu versteuernden Einkommen und zur Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte. Vergessen werden sollte beim Traum von finanzieller und persönlicher Freiheit nicht, dass Trading-Gewinne nicht automatisch entstehen und wenn sie realisiert werden, einer Steuer von mindestens 25 Prozent unterliegen.
Das Wichtigste für Sie auf einen Blick

  • Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte – Steuersatz 25 Prozent
  • Privates Trading – Gewinn unterliegt der Abgeltungssteuer
  • Gewinne können mit Verlusten aus Aktien Trading verrechnet werden
  • Trading Steuer bei Auslandsdepot – eigenständige Ertragsmeldung an den Fiskus Pflicht
  • Hauptberuflicher Trader muss Einkommensteuerklärung abgeben
Jetzt zu Freedom24 Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente beinhalten immer das Risiko eines Kapitalverlusts

1. Besteuerung von Aktien mit der Abgeltungssteuer

Im Januar 2009 trat die Stelle der Kapitalertragssteuer die Abgeltungssteuer. Die neue Regelung besagt, dass alle Erträge aus Kapitalanlagen mit einem Einkommensteuersatz von pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer besteuert werden.
Erträge aus Kapitalanlegen sind neben Zinsen aus Sparanlagen auch realisierte Kursgewinne und Dividenden aus Aktien sowie Erträge aus Zertifikaten. Anlageformen wie Immobilien, geschlossene Fonds, Immobilien oder Kapitallebensversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern speziellen Regelungen.
Die Zahlung der Kirchensteuer erfolgt mit der Abgeltungsteuer durch die Bank, wenn der Anleger seine Religionszugehörigkeit mitteilt. Anderenfalls gibt die Abgeltungssteuer in der Einkommensteuererklärung an, auf deren Basis die Veranlagung der Kirchensteuer vom Finanzamt erfolgt.

Steuern beim Aktien Trading
Abgeltungssteuer auf Erträge aus Kapitalanlegen – Flatex beantwortet Ihre Fragen

Wer zahlt Abgeltungssteuer?

In Deutschland steuerpflichtige Privatpersonen sind von der Abgeltungssteuer betroffen, wenn sie die Erträge aus Kapitalanlagen beispielsweise durch Aktien Trading erzielen. Kapitalerträge sind im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags steuerbefreit. Für ledige Steuerpflichtige gilt aktuell ein Freibetrag von 801 Euro, doppelter Betrag für Verheiratete.
Hinweis: Mit Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge steuerlich abgegolten. Bei der Einkommensteuererklärung müssen die Erträge nicht angegeben werden. Manchmal ist das dennoch sinnvoll oder notwendig.

Vorteile der Abgeltungsteuer

Für Aktionäre hat die Abgeltungsteuer zwei Änderungen zur Folge. Das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft, womit Dividenden vollständig der Besteuerung unterliegen. Weggefallen ist zudem die Einkommenssteuerbefreiung durch die Einhaltung einer Spekulationsfrist. Aktuell gilt eine Regelung über die Spekulationssteuer Aktien. Die Haltedauer hat keinerlei Wirkung auf die Abgeltungsteuer. Dennoch gibt es einige Vorteile für Kapitalanleger und Trader.
Die Abgeltungsteuer stellt ein vergleichsweise einfaches Steuermodell dar.

  • Durch die gleiche Behandlung verschiedener Formen der Geldanlage entfällt die frühere komplizierte Unterscheidung der zahlreichen Anlageformen sowie die unterschiedliche steuerliche Behandlung.
  • Wurde die Abgeltungssteuer an den Fiskus bezahlt, müssen Kapitalerträge nicht mehr mit der Steuererklärung gemeldet werden.
  • Erträge aus Fonds, Anleihen oder einer Aktie unterliegen der pauschalen Abgeltungsteuer.
Jetzt zu Freedom24 Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente beinhalten immer das Risiko eines Kapitalverlusts

Kann die Abgeltungsteuer vermieden werden?

Grundsätzlich nein, vorübergehend ist es möglich. Während beim Inlandsdepot die steuerliche Behandlung der Erträge unmittelbar durch den Broker erfolgt, geschieht das bei einem Auslandsdepot erst im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung. Bei Aktienfonds fällt die Abgeltungssteuer nicht bei Erträgen durch Fondsumschichtung durch die Fondsgesellschaft, sondern erst mit dem Verkauf von Fondsanteilen an. Bei langfristiger Anlage profitiert der Anleger von einem Steuerstundungseffekt. Im Kapitel-4 Investment & Steuern informieren wir Sie als Aktieninvestor über den Umgang mit der Abgeltungssteuer.
Trotz Abgeltungsteuer gehört die Aktienanlage zu den hoch rentablen Anlageformen. Aktien Trader können Handelsverluste mit Erträgen verrechnen. Tradinggewinne sind dank Sparerpauschbetrag bis 801 Euro nicht zu versteuern. Bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent erhält der Steuerpflichtige zu viel bezahlte Steuern im Zuge der Steuererklärung zurück.

2. Welche Steuern Trader zahlen

In Deutschland unterliegen die Einkommen normaler Steuerpflichtiger der Einkommensteuer. Dazu gehören Einkommen aus beruflicher Tätigkeit, Kapitalanlage (Aktien Trading), gewerblicher Tätigkeit oder Vermietung. Weitere privat erzielte Einnahmen wie zum Beispiel Lotteriegewinne, Wettgewinne und Gewinne aus sonstigen Liebhabereigeschäften sind von der Einkommensteuer befreit.

DAX-Index Gewinn Steuer
Trading auf den DAX-Index – Steuer bei jedem erfolgreichen Trade

Wann Sie ein privater Trader sind

Handelt ein Trader nicht für Dritte und ausschließlich mit seinem Kapital, gilt er nicht als gewerblicher Wertpapierhändler bzw. gewerblicher Trader. Er muss weder eine Gewerbe anmelden, noch spezielle Forderungen der nationalen Finanzaufsicht BaFin erfüllen. Als Privattrader zahlt er Steuern wie jede andere Privatperson auch. Zu den relevanten Steuern gehört die Einkommenssteuer, eingeschlossen die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Die Versteuerung von Tradinggewinnen ist einfach. Der Staat kassiert im Zuge der Steuerveranlagung einen festen Satz von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer.
Wann Trader Steuern auf ihre Gewinne zahlen, hängt wesentlich von mehreren Faktoren ab. Sofern der Broker in Deutschland sitzt, wird die Steuer unmittelbar nach jedem Gewinntrade an den Fiskus abgeführt. Beim Trading bei einem ausländischen Broker sind Erträge im Zuge der Steuerveranlagung an den Fiskus zu melden und zu versteuern.
Bei jährlichen Gesamteinkünften, die den gesetzlichen Grundfreibetrag von 8.652 Euro (Ledige) nicht übersteigen, ist der Trader von der Steuerpflicht befreit. Alles darüber liegende Einkommen wird gemäß Steuertabelle besteuert. Für Kapitaleinkünfte steht ein Freibetrag von 801 Euro zur Verfügung. Dieser ist von der Abgeltungssteuer freigestellt.
Privatanleger sollten ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung immer dann angeben:

  • wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt,
  • wenn Verluste von Aktiendepots bei mehreren Brokern verrechnet werden sollen,
  • wenn der Sparer-Pauschbetrag teilweise oder komplett ungenutzt blieb,
  • wenn Erträge im Auslandsdepot erzielt wurden.

Trading Steuern bei hauptberuflichem Wertpapierhandel

Wer hauptberuflich bei einem Auslandsbroker Aktien oder CFD-Trading betreibt, muss zum einen selbständig die Aktien oder CFD-Abgeltungssteuer abführen. Zum anderen wird der Fiskus pro Quartal auf eine Vorauszahlung bestehen. Tradinggewinne sollten man daher nicht sofort wieder investieren, sondern 25 Prozent ungeachtet etwaiger Verrechnung mit Verlusten zur Seite legen.
Für Trader hat ein hauptberufliches Trading zur Folge, dass die Abgeltungssteuer nicht die Mindeststeuer bleiben muss. Das gesamte Einkommen unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Bei hohen Kapitaleinkünften kann dieser über die 25 Prozent liegen.
Hinweis: Als hauptberuflicher Trader gelten Sie dann, wenn Sie nicht ausschließlich mit eigenem Kapital traden, eine Webseite betreiben oder Coaching-Kurse verkaufen. Fragen Sie in Ihrem Fall einen Steuerberater oder konsultieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
Ein Trader muss vom erzielten Gewinn immer mindestens ein Viertel an den Fiskus abführen. Hinzu kommen Soli und unter Umständen die Kirchensteuer. Trading beim deutschen Online-Broker hat den Vorteil, dass die Abgeltungssteuer automatisch an den Fiskus abgeführt wird. Für den Trader im Hauptberuf ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht, eine regelmäßige Steuervorauszahlung unter Umständen nicht unwahrscheinlich.
aktiendepot kosten

3. Aktien Trading: Steuern beim Auslandsdepot

In Deutschland erfolgt die Einziehung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge anonym und automatisch durch die Banken. Anders sieht das bei Wertpapieren in ausländischen Depots aus. Auslandsdepots fallen nicht in das Herrschaftsgebiet des deutschen Fiskus. Ausländische Banken und Broker haben mit der Abgeltungsteuer nichts zu tun. Hinsichtlich der Ertragsbesteuerung gelten die jeweiligen nationalen Regelungen. So wie das bei der DEGIRO Abgeltungssteuer in den Niederlanden der Fall ist.
Somit werden Kapitalerträge, die nicht im Ausland erfasst werden, in der Steuererklärung angegeben. Versteuert werden die Erträge mit einem Steuersatz von 25 Prozent oder einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Jetzt zu Freedom24 Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente beinhalten immer das Risiko eines Kapitalverlusts

Verrechnung von Gewinn und Verlust

Für ausländische Banken und Broker macht es keinen Unterschied, ob der Verkauf von Wertpapieren mit Gewinn und Verlust endet und er der Abgeltungsteuer unterliegt. In der Jahressteuererklärung Anlage KAP sind Gewinne und Verluste anzugeben, wobei jeder Verkauf von Wertpapieren gesondert einzutragen ist. Eine Berechnung der Gewinne und Verluste ist auf einem extra Blatt beizufügen.
Im Rahmen der Steuerveranlagung kann der Trader sich zu viel gezahlte Steuer anrechnen bzw. erstatten lassen. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis. Alle Kaufbelege sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Schenkungen von Auslands- auf Inlandsdepot

Ein weiterer steuerrelevanter Fall betrifft Schenkungen von Auslands- auf ein Inlandsdepot. Deklarieren Sie hierzulande einen Depotwechsel als Schenkung, gilt dies für die Bank oder den Broker als nicht abgeltungsteuerpflichtige Veräußerung. Wenn der Beschenkte irgendwann eine Veräußerung vornimmt, wird die gesamte Wertsteigerung besteuert. Ein Depotübertrag vom Auslandsdepot auf ein Inlandsdepot bleibt bei Mitteilung einer Schenkung ohne Abgeltungsteuer. Das Finanzamt prüft in der Folge die ordnungsgemäße Versteuerung der Auslandserträge der geschenkten Wertpapiere und ob Schenkungssteuer zu erheben ist.

Trading Steuern beim Auslandsdepot – Vorteile

Verkaufen Sie in Deutschland beispielsweise eine Aktienposition mit 1.801 Euro Gewinn, zieht der Broker mindestens 250 Euro Abgeltungssteuer ein. 801 Euro bleiben bei einer Anrechnung des Sparerpauschbetrages steuerbefreit. Ihnen bleiben rund 1.550 Euro für die neue Positionen.
Eine Veräußerung beim Auslandsdepot hat den Vorteil, dass keine Trading Steuern bzw. Abgeltungssteuer anfällt. Sie können den kompletten Verkaufserlös neu investieren. Das eröffnet Ihnen die Chance eine zusätzliche Rendite. Eine spätere Versteuerung im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung ist selbständig vorzunehmen.
Die Abgeltungssteuer können Sie nur mit einem Umzug in ein anderes Land umgehen. Ein langer jährlicher Auslandsaufenthalt und eine Wohnadresse in Deutschland befreien Sie nicht von der Steuerpflicht. In Europa zahlen teils geringe Trader Steuern, beispielsweise in Griechenland und Luxemburg sind es nur 10 Prozent. In einigen Ländern in Asien werden auf Kapitaleinkünfte noch geringere oder keine Steuern erhoben.

4. Fazit zu Trading Steuern und Optimierungsmöglichkeiten

Unabhängig davon, ob Sie bei einem inländischen oder ausländischen Broker günstige Aktien online handeln, auf die Erträge aus Trading müssen Sie Steuern zahlen. Vom Inlandsbroker wird die Abgeltungssteuer automatisch eingezogen. Die beim Auslandsbroker erzielten Erträge sind dem Fiskus eigenständig mit der Steuererklärung zu melden. Die Trading Steuern fallen im Vergleich mit anderen europäischen Ländern mit 25 Prozent sicherlich nicht zu günstig aus. Ist der persönliche Steuersatz niedriger, ist dieser anwendbar.

Bilderquelle: www.shutterstock.com