Festgeld für Kinder – Deshalb sollten Sie unbedingt einen Festgeldvergleich vornehmen!

Möchten Sie in die Zukunft Ihres Kindes investieren, können Sie das mit Festgeld für Kinder. Ein Festgeldkonto ist als langfristige Geldanlage geeignet und kann über verschiedene Laufzeiten angelegt werden. Die Zinsen ändern sich während der Laufzeit nicht. Über das Festgeldkonto kann während der Laufzeit nicht verfügt werden. Um das Festgeldkonto zu günstigen Konditionen zu eröffnen, lohnt sich ein Vergleich der Zinsen und der Mindestanlagebeträge bei den verschiedenen Banken. Die Direktbanken bieten höhere Zinsen als die Filialbanken. Zusammen mit dem Festgeldkonto für Ihr Kind können Sie ein Tagesgeld- oder Girokonto eröffnen.

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Festgeld für Kinder – die Besonderheiten eines Festgeldkontos

In einer Zeit, da die Europäische Zentralbank den Leitzins auf Null gesenkt hat, sind die Zinsen für sichere Geldanlagen wie Festgeld oder Tagesgeld nur niedrig. Suchen Sie nach einer sicheren Geldanlage für Ihr Kind und möchten Sie nicht in spekulative Anlageformen wie Aktien oder Fonds investieren, ist ein Festgeldkonto geeignet. Die Zinsen sind für das Festgeldkonto höher als für ein Tagesgeldkonto. In der Regel fallen die Zinsen für das Festgeld umso höher aus, je länger Sie den Anlagezeitraum wählen.

Eröffnen Sie ein Festgeldkonto für Ihr Kind, müssen Sie die Mindestanlagesumme beachten, die sich je nach Bank unterscheidet. Die Anlagesumme muss bei der Eröffnung des Festgeldkontos vorhanden sein. Die Anlagezeiträume für das Festgeldkonto können je nach Bank von einem Monat bis hin zu zehn Jahren gewählt werden. Während des Anlagezeitraums können Sie kein Geld auf das Festgeldkonto einzahlen und kein Geld vom Festgeldkonto abheben. Eine vorzeitige Verfügung über das Geld ist mit Zinsverlusten verbunden. Die Zinsen werden bei der Eröffnung des Festgeldkontos festgeschrieben und ändern sich während der gesamten Laufzeit nicht. Das ist unabhängig von der Zinsentwicklung am Markt. Es kann während der Laufzeit nicht zu Zinsverlusten kommen. Um sich günstige Zinsen für das Festgeldkonto zu sichern, sollten Sie die Konditionen der Banken vergleichen.

Am Ende der Laufzeit kann das Geld auf ein korrespondierendes Konto ausgezahlt oder erneut angelegt werden. Bei einer erneuten Anlage gelten andere Zinsen. Sie können eine andere Laufzeit wählen.

Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich

Um günstige Zinsen für das Festgeldkonto zu bekommen, sollten Sie den Festgeld-Vergleich nutzen. Er informiert über die Konditionen bei den verschiedenen Anbietern. Die Direktbanken bieten höhere Zinsen an als die Filialbanken, da sie kostengünstiger arbeiten und diesen Vorteil an ihre Kunden weitergeben. Der Vergleich informiert über

  • Höhe der Zinsen pro Jahr
  • Mindestlaufzeit
  • Höchstlaufzeit
  • Mindestanlagebetrag
  • maximaler Anlagebetrag
  • Höhe der Einlagensicherung.

Bei europäischen Banken wird eine Einlagensicherung für mindestens 100.000 Euro gewährt. Deutsche Banken gewähren häufig eine noch höhere Einlagensicherung. Sie zahlen in einen Einlagensicherungsfonds ein. Die Einlagen sind bis zur Höhe der Einlagensicherung sicher, wenn es zu einer Insolvenz der Bank kommt.

Zu den einzelnen Banken können Sie Testberichte abrufen. Haben Sie sich für eine Bank entschieden, können Sie per Mausklick direkt zur Bank gelangen und das Festgeldkonto online eröffnen.
Einige Banken bieten spezielle Festgeldkonten für Kinder und Jugendliche an, für die günstige Konditionen gewährt werden. Das können attraktive Zinsen oder niedrige Mindestanlagebeträge sein. Zusammen mit dem Festgeldkonto wird häufig ein Giro- oder Tagesgeldkonto angeboten. Bietet eine Bank kein Festgeldkonto für Kinder oder Jugendliche an, können Sie trotzdem für Ihr Kind ein Festgeldkonto eröffnen. Sie wählen ein ganz normales Festgeldkonto aus, das für Erwachsene angeboten wird. Als Kontoinhaber setzen Sie Ihr Kind ein.

Festgeldkonto für das Kind eröffnen – was Sie beachten sollten

Um in Festgeld für Kinder zu investieren, sprechen viele Gründe. Sie können für die Ausbildung des Kindes sparen oder für die Zukunft Ihres Kindes vorsorgen. Ein Festgeldkonto kann zur Geburt des Kindes, zur Taufe, zur Einschulung oder zur Konfirmation eröffnet werden. In der Regel wird das Festgeldkonto von den Eltern des Kindes eröffnet. Da für die Eröffnung eines Festgeldkontos für Kinder die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich ist, müssen beide Eltern unterschreiben. Einige Banken verlangen als Zustimmung des Erziehungsberechtigten eine separate Erklärung, die von beiden Eltern unterschrieben wird. Sind Sie alleinerziehend und eröffnen Sie für Ihr Kind ein Festgeldkonto, benötigen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils. Haben Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind, müssen Sie bei der Bank einen Sorgerechtsnachweis vorlegen. Zusätzlich müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren. Eröffnen Sie das Festgeldkonto online, müssen Sie die geforderten Nachweise scannen und auf elektronischem Weg an die Bank übermitteln. Die Legitimation kann bei Direktbanken im PostIdent-Verfahren oder per VideoIdent erfolgen.

Möchten Sie als Großeltern oder Paten ein Festgeldkonto als Geschenk für das Kind eröffnen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der Eltern.

Da das Kind der Kontoinhaber ist, benötigen Sie zusätzlich einen Identitätsnachweis des Kindes. Das kann ein Kinderausweis oder die Geburtsurkunde des Kindes sein.

Eröffnen Sie ein Festgeldkonto für Ihr Kind, sollten Sie bei der Eröffnung an den Freistellungsauftrag denken. Für das Festgeldkonto gilt ein Steuerfreibetrag von 801 Euro. Für jährliche Zinserträge bis zu 801 Euro fallen keine Steuern an.

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Verfügung über das Festgeld für Kinder

Eröffnen Sie für Ihr Kind ein Festgeldkonto, ist Ihr Kind der Kontoinhaber. Ihr Kind hat nach dem Ende der Laufzeit des Festgeldkontos Anspruch auf den angelegten Betrag und die Zinsen. Das bedeutet nicht, dass Sie das Festgeldkonto zum Ende der Laufzeit kündigen und dem Kind das Geld geben müssen. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Ab einem Alter von sieben Jahren darf ein Kind schon kleine Geschäfte tätigen. Es kann beispielsweise kleine Einkäufe mit seinem Taschengeld bestreiten. Kinder ab sieben Jahren dürfen jedoch noch kein Festgeldkonto eröffnen und auch nicht frei über das Festgeld verfügen. Ist Ihr Kind minderjährig und endet die Laufzeit des Festgeldkontos Ihres Kindes, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Festgeld rechtzeitig kündigen und das Geld auf Tagesgeld- oder Girokonto des Kindes einzahlen
  • Festgeld rechtzeitig kündigen und das Geld in die Ausbildung des Kindes investieren
  • Festgeld erneut anlegen
  • Festgeld rechtzeitig kündigen und in eine andere Geldanlage für Ihr Kind investieren.

Sie haben als Eltern die Vollmacht über das Festgeldkonto Ihres minderjährigen Kindes. Sie dürfen allerdings nicht das Geld für sich selbst verwenden, indem Sie es beispielsweise für ein Auto, für den Kauf von Möbeln oder für die Renovierung Ihrer Wohnung nutzen.

Ist Ihr Kind mindestens 18 Jahre alt und endet die Laufzeit des Festgeldkontos, kann Ihr Kind frei über die Verwendung des Festgeldes und der Zinsen entscheiden.

Die Wahl der richtigen Laufzeit

Möchten Sie für Ihr Kind ein Festgeldkonto eröffnen, stehen Sie vor der Entscheidung, welche Laufzeit Sie wählen. Bei der Wahl der Laufzeit können Sie sich an den Zinsen orientieren. Sind die Zinsen gerade auf einem niedrigen Niveau, können Sie eine kurze Laufzeit von einem oder zwei Jahren wählen. Nach dem Ende der Laufzeit können wieder höhere Zinsen gelten. Bei einem hohen Zinsniveau lohnt es sich, langfristig gute Zinsen zu sichern und eine lange Laufzeit, beispielsweise zehn Jahre, zu wählen.

Sie können bei der Entscheidung über die Laufzeit auch das Alter des Kindes berücksichtigen. Für kleinere Kinder unter sieben Jahren lohnt sich eine lange Laufzeit. Das Kind kann vom Zinseszins profitieren. Ist das Kind schon älter, beispielsweise 14 Jahre, können Sie die Laufzeit so lange wählen, bis das Kind 18 Jahre alt ist oder in die Ausbildung startet.

Zumeist werden Sie rechtzeitig von der Bank informiert, wann die Laufzeit endet. Bei vielen Banken verlängert sich die Laufzeit automatisch wieder um die gleiche Zeit, wenn das Festgeldkonto nicht fristgemäß gekündigt wird. Das Festgeld wird dann zum aktuellen Zinssatz verzinst, der höher oder niedriger sein kann als der Zinssatz, der bei der erstmaligen Eröffnung des Festgeldkontos galt. Möchten Sie das Festgeld erneut anlegen, aber eine andere Laufzeit wählen, sollten Sie das Festgeldkonto rechtzeitig kündigen.

Um nach dem Ende der Laufzeit über das Festgeld zu verfügen, müssen Sie die Kündigungsfrist beachten, die bei der jeweiligen Bank gilt.

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Was Sie über die Zinsen wissen sollten

Bevor Sie ein Festgeldkonto für Ihr Kind eröffnen, sollten Sie sich über die Art der Zinsgutschrift informieren. In der Regel werden die Zinsen jährlich gutgeschrieben und zusammen mit dem Anlagebetrag über die Laufzeit wieder neu verzinst. So profitiert Ihr Kind vom Zinseszins. Noch günstiger ist der Zinseszinseffekt, wenn die Zinsen monatlich oder vierteljährlich gutgeschrieben und immer wieder neu angelegt werden. Das ist jedoch nur bei wenigen Banken der Fall.

Bei einigen Banken werden die Zinsen auch zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf ein Korrespondenzkonto ausgezahlt. Die Zinsen können dann nicht wieder neu angelegt werden, da Sie auf das Festgeld für Kinder während der Laufzeit keinen Zugriff haben. Sie können jedoch als Korrespondenzkonto für das Festgeldkonto ein Tagesgeldkonto für Ihr Kind eröffnen. Die Zinsen gehen dann auf das Tagesgeldkonto und werden zum aktuell geltenden Zinssatz verzinst. Auch auf diese Weise profitiert Ihr Kind vom Zinseszins. Der Zinseszinseffekt ist dann jedoch geringer als bei einer erneuten Anlage der Zinsen mit dem Festgeldkonto. Für Tagesgeld sind die Zinsen niedriger als für das Festgeldkonto. Die Zinsen für das Tagesgeld verändern sich, abhängig von der marktüblichen Zinssituation. Einige Banken gewähren für neue Kunden, die ein Tagesgeldkonto eröffnen, eine Zinsgarantie über einen bestimmten Zeitraum. Innerhalb dieser Zeit verändern sich die Zinsen nicht.

Festgeldkonto für das Kind online eröffnen – so geht's

Um für Ihr Kind ein Festgeldkonto online bei einer Direktbank zu eröffnen, nutzen Sie den Festgeldvergleich. Sie wählen eine Bank aus und gelangen per Mausklick direkt zur Bank. Möchten Sie wissen, mit welcher Auszahlung am Ende der Laufzeit zu rechnen ist, können Sie dafür den Festgeldrechner nutzen und verschiedene Laufzeiten sowie Anlagebeträge durchspielen.

Zuerst eröffnen Sie bei dieser Bank für Ihr Kind ein Girokonto oder Tagesgeldkonto als Korrespondenzkonto für das Festgeldkonto. Den Antrag dafür füllen Sie online aus und schicken ihn per Mausklick an die Bank. Nun können Sie das Festgeldkonto eröffnen und dafür eine Laufzeit und einen Anlagebetrag auswählen. Auch dafür füllen Sie den Antrag online aus und schicken ihn per Mausklick ab. Die Anträge drucken Sie aus, um sie zu unterschreiben und per Post an die Bank zu senden. Sie müssen die geforderten Unterlagen für die Identitätsprüfung sowie eine Geburtsurkunde des Kindes oder den Kinderausweis an die Bank senden. Das ist online möglich, indem Sie die Unterlagen scannen und hochladen. Sie können jedoch auch die Unterlagen per Post an die Bank schicken. Die Identitätsprüfung erfolgt per Video-Ident oder per Post-Ident.

Auf das Korrespondenzkonto zahlen Sie einen Geldbetrag ein, der mindestens so hoch sein muss wie der gewünschte Anlagebetrag für das Festgeldkonto. Der Anlagebetrag für das Festgeldkonto wird vom Korrespondenzkonto abgebucht und auf das Festgeldkonto gezahlt.

Da auch das Korrespondenzkonto auf den Namen Ihres Kindes läuft, muss auch das darauf befindliche Geld Ihrem Kind zugute kommen.

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Alternativen zum Festgeldkonto für Kinder

Suchen Sie nach einer alternativen Geldanlage zum Festgeld für Kinder, die sicher ist, können Sie ein Tagesgeldkonto eröffnen, aber auch in einen Sparbrief investieren. Sparbriefe funktionieren ähnlich wie Festgeld und können über verschiedene Laufzeiten angelegt werden. Auch für die Sparbriefe werden die Zinsen bei der Eröffnung festgeschrieben und ändern sich während der Laufzeit nicht. In der Regel können Sie über den Sparbrief während der Laufzeit nicht verfügen. Auch für den Sparbrief benötigen Sie ein Korrespondenzkonto.

Das Tagesgeldkonto bietet die Möglichkeit, immer wieder Geld einzuzahlen. Jederzeit ist das Tagesgeldkonto verfügbar. Minderjährige Kinder können noch kein Tagesgeldkonto eröffnen und auch nicht eigenmächtig über das Tagesgeldkonto verfügen. Das Tagesgeldkonto kann bereits mit einer geringen Summe eröffnet werden. Die Zinsen ändern sich während der Laufzeit, abhängig von der marktüblichen Zinssituation. Je nach Bank kann die Zinsgutschrift jährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Die monatliche oder vierteljährliche Zinsgutschrift bietet den Vorteil, dass Ihr Kind vom Zinseszinseffekt profitiert. Für das Tagesgeldkonto wird genau wie für das Festgeldkonto eine Einlagensicherung gewährt. Anders als ein Girokonto kann ein Tagesgeldkonto nicht für Überweisungen, für Barabhebungen am Automaten und für bargeldlose Zahlungen mit der Kreditkarte verwendet werden. Die Zinsen sind jedoch der Vorteil gegenüber einem Girokonto. Das Tagesgeldkonto für Ihr Kind können Sie genauso wie das Festgeldkonto online eröffnen. Sie benötigen dafür ebenfalls die Geburtsurkunde des Kindes oder den Kinderausweis. Auch hier ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich.

Fazit: Festgeld als sichere Anlagemöglichkeit für Kinder

Suchen Sie nach einer sicheren Geldanlage für Ihr Kind, sind Sie mit einem Festgeldkonto gut beraten. Da sich die Zinsen für das Festgeld für Kinder je nach Bank unterscheiden, sollten Sie den Festgeldvergleich vornehmen. Bei den meisten Banken erfolgt die Zinsgutschrift jährlich. Die Zinsen werden in der Regel neu angelegt, was zum Zinseszinseffekt führt. Für das Festgeldkonto können Sie unterschiedliche Laufzeiten wählen. Während der Laufzeit kann über das Festgeld nicht verfügt werden. Die Zinsen werden zu Beginn der Laufzeit festgeschrieben und ändern sich während der gesamten Laufzeit nicht. Zumeist wird das Festgeld wieder neu angelegt, wenn es nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Für die Eröffnung des Festgeldkontos für ein Kind ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Oft reicht die Unterschrift von beiden Elternteilen aus. Das Festgeldkonto läuft auf den Namen des Kindes und muss daher für das Kind verwendet werden. Auch wenn Sie als Eltern die Vollmacht darüber haben, können Sie das Geld nicht für sich selbst verwenden.

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