Aktien verschenken: Wie kann man Aktien verschenken und welche Aktien sind geeignet?

Kann man Aktien verschenken? Aktien sind sicher ein etwas ungewöhnliches Geschenk, aber Aktien verschenken ist durchaus möglich. Dabei gibt es allerdings einige Dinge zu beachten, insbesondere mit Blick auf das Depot, denn Aktien verschenken setzt voraus, dass Schenkender und Beschenkter ein Depot haben.

Zudem können verschenkte Aktien unter die Abgeltungssteuer und die Schenkungssteuer fallen. Außerdem sind Aktien kein spontanes Geschenk, sondern die Schenkung muss gründlich vorbereitet werden. Mit etwas Kreativität kann aus der Aktien Schenkung aber auch ein hübsches Geburtstagsgeschenk werden.

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Zu welchem Anlass kann man Aktien verschenken?

Die Anlässe, um Aktien zu verschenken, sind sicher vielfältig:

  • Geburtstag
  • Konfirmation
  • Weihnachten
  • bestandenes Abitur

sind sicher nur einige Beispiele. Gut vorstellbar ist, dass Eltern, Tanten oder Großeltern Aktien an Kinder, Nichten oder Enkel verschenken, damit diese ein finanzielles Polster für später aufbauen können.

Früher war es nicht ungewöhnlich, für das Kind oder Patenkind kurz nach der Geburt ein Sparbuch zu eröffnen, um so Geld für den Führerschein oder die Ausbildung anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen können Aktien hierfür eine Alternative sein. Zum 18. Geburtstag oder zum Abitur können die Aktien den Kindern dann geschenkt werden.

Allerdings investieren noch immer nur vergleichsweise wenig Menschen in Deutschland in Aktien. Deutschland ist noch immer ein Land der Sparer. Aktien gelten noch allzu oft als spekulative Wertanlage und „nur etwas für Zocker“.

Doch langsam ändert sich diese Einstellung. Während sich sicher viele zu Weihnachten oder zum Geburtstag Geld wünschen, um dieses vielleicht aufs Sparbuch einzuzahlen, wünschen sich sicher nur wenige Aktien zu einem besonderen Anlass.

Vielleicht auch, da viele Menschen einfach nicht wissen, dass Aktien auch verschenkt werden können, auch wenn der Schenkenden selbst schon lange Aktionäre ist. So werden Chancen zum langfristigen Vermögensaufbau vertan.

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Bilderquelle: Serhii Opikanets/ shutterstock.com

Aktien in Papierform verschenken

Übrigens können Aktien theoretisch auch in Papierform verschenkt werden, was hübsch verpackt sicher gut aussieht. Banken können Aktien als sogenannte „effektive Stücke“ aushändigen. Diese können dann als materielles Geschenk weitergegeben werden. Allerdings ist die mit

  • großem Aufwand
  • hohen Kosten und
  • längeren Lieferzeiten

verbunden. Banken benötigen dafür oft mehrere Wochen und berechnen dafür Gebühren.

Bei vielen Banken stehen diese noch in den Preisverzeichnissen, sind aber oftmals sehr hoch. Daher lohnt sich dieser Weg in vielen Fällen schlicht nicht. Viele Banken bieten diese Dienstleistung gar nicht mehr an.

Effektive Stücke sind heute oft nur noch für Sammler von Wert, die historische Aktien sammeln, die nicht mehr an Börsen gehandelt werden. Für einige Sammler sind diese dann eine Dekoration für die Wohnung und werden nicht mehr in Depots gehalten.

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Depot Voraussetzung zum Aktien schenken

Wie kann man Aktien verschenken? Richtiges Aktien schenken klappt nur mit einem Depot. Der Beschenkte muss zunächst ebenfalls ein Depot eröffnen. Kostengünstige Depots bei einem Broker oder einen Online-Bank sind hier eine gute Alternative.

Online kann ein Depot heute in wenigen Minuten eröffnet werden. Viele Broker haben Online-Verfahren entwickelt, bei denen sich die Person, die ein Depot eröffnen möchte, direkt per Video gegenüber dem Broker identifiziert.

Alternativ können die Formulare auch heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Legitimation erfolgt dann per PostIdent-Verfahren in der nächsten Postfiliale. Bei Minderjährigen übernehmen dies die Erziehungsberechtigten.

Einige Broker und Online-Banken bieten übrigens auch Depots für Kinder und Jugendliche oder Auszubildende an. Ein solches können die Erziehungsberechtigten für das Kind eröffnen.

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Aktien kein spontanes Geschenk

Dieses etwas komplizierte Vorgehen zeigt, das Aktien schenken kein spontanes Geschenk ist, sondern etwas Vorbereitung erfordert. Unter Umständen müssen Schenkende etwas kreativ werden und schon Vorbereitungen treffen und dann beispielsweise am Geburtstag eine Karte oder eine Art Gutschein für Aktien überreichen.

Eine Alternative ist, dass der Schenkende ein Depot für den Beschenkten eröffnet und auf dieses die Aktien überträgt. Im Anschluss kann dem Beschenkten dann eine Vollmacht für das Depot ausgestellt werden.

Welche Aktien verschenken ist sinnvoll? Theoretisch können alle Wertpapiere verschenkt werden. Häufig ist Aktien verschenken aber als langfristige Geldanlage gedacht. Daher sind Aktien, die über Jahrzehnte Renditen versprechen, eine gute Möglichkeit. Auch Aktien von Unternehmen mit regelmäßigen Dividendenzahlungen sind eine Option.

Andere Gedankengänge könnten sein:

  • Unternehmen aus der Region
  • Unternehmen aus Branche, für die sich der Beschenkte interessiert
  • nachhaltige Wertpapier aus Bereichen wie Klima- und Umweltschutz oder
  • Wertpapier des eigenen Arbeitgebers.

Aktien als Geschenk sind daher durchaus flexibel. Macht der Enkel gerade eine Ausbildung bei BMW, könnte er sich über BMW-Aktien freuen. Interessiert sich das Patenkind für die Gaming-Branche? Dann könnten Aktien aus diesem zukunftsträchtigen Bereich ein passendes Geschenk sein, wie zum Beispiel die Sea Limited Aktie.

Beim Aktien verschenken kommt sicher auch ein pädagogischer Aspekt dazu. Werden Aktien an Jugendliche weitergegeben, lernen sie früh, sich mit Finanzen auseinanderzusetzen.

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Aktien mit langfristig guten Perspektiven auswählen

Aus Anlagesicht sollten sich Schenkende aber für Aktien mit guten langfristigen Perspektiven entscheiden. Standardwerte mit langjährig etabliertem Geschäftsmodell können eine gute Wahl sein. Ähnliches gilt für Aktien, die schon lange in großen Indizes wie dem DAX vertreten sind.

Daher kommen womöglich Aktien von

  • Industrieunternehmen
  • Versicherungen oder
  • Konsumgüterhersteller

in die engere Auswahl.

Neben Aktien können auch ETFs ein Geschenk sein. Diese sind nicht nur kostengünstiger, sondern auch breiter gefächert. Hier sind ETFs auf breit gefächerte Indizes wie den MSCI World sicher eine gute Wahl.

Eine weitere Möglichkeit ist, ein automatisch verwaltetes Depot zu verschenken. Hier sind sogenannte Robo Advisors eine Art digitale Vermögensberatung. Der Robo Advisor wählt selbst passende Anlagen aus.

Bei Einzelaktien sollten die Schenkenden gut abwägen, welche Aktien sie wirklich guten Gewissens verschenken können. Aus Gründen der Risikostreuung können auch gleich mehrere Aktien verschenkt werden.

Denkbar ist, gezielt Unternehmen auszuwählen, die sich in den nächsten zehn Jahren erfolgreich entwickeln könnten. Ein Aktienkorb könnte daher

  • Unternehmen aus verschiedenen Regionen
  • eine Mischung aus größeren und kleineren Unternehmen und
  • Unternehmen mit krisensicherem Geschäftsmodell

enthalten. Außerdem sollten Schenkende prüfen, ob sie lieber Aktien von Unternehmen verschenken wollen, die Dividenden auszahlen oder Aktien von Unternehmen, die ihre Gewinne gleich wieder investieren.

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Bilderquelle: Sergez Nivens/ shutterstock.com

Aktien verschenken und Steuer

Nicht zuletzt müssen beim Aktien schenken steuerliche Fragen geprüft werden. Im Zweifel sollen Anleger ihren Steuerberater zu Rate ziehen. Normalerweise werden Aktien Schenkungen mit

  • Schenkungssteuer und
  • Abgeltungssteuer

besteuert.

Je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten verschiedene Steuersätze bei der Schenkungssteuer. Bei nahen Verwandtschaftsbeziehungen sind die Steuersätze geringer. Möchte man seinem Ehepartner Aktien schenken, gilt ein Freibeitrag von bis zu 500.000 Euro.

Eltern, die Wertpapiere an ihre Kinder verschenken wollen, haben einen Freibeitrag von 400.000 Euro. Dies gilt auch für Stiefkinder. Großeltern können über einen Freibeitrag von 200.000 Euro verfügen. Die Freibeträge für

  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • geschiedene Ehepartner sowie
  • Schwiegereltern

sind mit 20.000 Euro deutlich geringer.

Der Freibeitrag gilt für den Beschenkten, der im Zweifelsfall Steuern zahlen muss. Zudem muss ein Zeitraum von zehn Jahren beachtet werden. Alle in diesem Zeitraum erhaltenen Schenkungen können besteuert werden.

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Schenkung dem Finanzamt melden

Alle Schenkungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden, auch wenn die Schenkung weit unter der Freibetragsgrenze liegt. Dies sollte laut dem Erbschaftssteuergesetz innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfolgen. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt diese Aufgabe der Notar.

Eine Schenkungsanzeige kann formlos erfolgen. Im Gesetz dazu ist aber festgelegt, welche Angaben darin enthalten sein sollten. Normalerweise reicht ein kurzer Brief mit

  • Name und Adresse von Schenkendem und Beschenktem
  • dem Beruf beider Parteien
  • dem Zeitpunkt der Schenkung
  • dem Wert der Schenkung
  • dem Gegenstand der Schenkung und
  • dem Verwandtschaftsverhältnis

aus. Falls es zuvor bereits Schenkungen gab, sollten dies ebenfalls mitgeteilt werden. Bei Aktien und ETFs zählt der niedrigste Kurs am Tag der Schenkung als Übertragungswert.

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Abgeltungssteuer auf Aktienschenkungen

Neben der Schenkungssteuer muss oft auch Abgeltungssteuer gezahlt werden. Dies gilt zunächst für den Schenkenden.

Seit 2009 gilt hier ein Prozentsatz von 25 Prozent. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer können dazu kommen. Es gibt aber einen Freibetrag von 801 Euro pro Person, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt wurde.

Schenken Eltern ihren Kinder Aktien, ist dies aus Sicht der Bank ein Verkauf von Wertpapier und dieser unterliegt der Abgeltungssteuer. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Bank schriftlich darüber zu informieren, dass der Übertrag von Wertpapier in diesem Fall eine Schenkung darstellt.

Die meisten Banken werden dann wohl auf die Abführung der Abgeltungssteuer verzichten und das Finanzamt über den Vorgang informieren. Für die Bank ist der Übertrag dann kein Verkauf mehr.

Die Bank notiert aber die Kosten, die ein Anleger ursprünglich für die Aktie bezahlt hat. Diese sind nun die Grundlage für die spätere Besteuerung. Die Abgeltungssteuer muss in der Regel dann gezahlt werden, wenn der Beschenkte die Aktie zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchte.

Hat der Beschenkte vor 2009 eine Aktie gekauft, gibt er die Steuerbefreiung, die damals noch galt, an den Beschenkten weiter. Wichtig ist auch daran zu denken, dass bei der Eröffnung eines neuen Depots ein Freistellungsauftrag erteilt wird. Dies gilt auch für Kinder.

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Aktien verschenken als Alternative zu Sparbüchern

Aktien als Geschenk sind auf jeden Fall eine gute Alternative zu Geldgeschenken und Sparbüchern. Als Schenkender sollte man auf jeden Fall die langfristigen Vorteile im Blick behalten.

Es ist eine Überlegung wert, schon sehr früh Aktien an Kindern zu verschenken, beispielsweise zur Geburt oder am ersten Geburtstag. So kann langfristig Vermögen aufgebaut werden. An späteren Geburtstagen können dann weitere Aktien dazukommen.

In diesem Fall kommt der Vorteil langfristiger Anlagen zum Tragen. So hat beispielsweise der DAX in den letzten 15 Jahren regelmäßig eine Rendite von acht Prozent im Jahr eingefangen. Bei frühen Schenkungen entsteht so ein Zinseffekt. So kann beispielsweise bis zum Abitur schon einiges an Kapital zusammenkommen.

Außerdem sollten Schenkende für sich entscheiden, ob sie Aktien abgeben, die sie bereits besitzen, oder neue Aktien kaufen. Dies ist natürlich mit den üblichen Kosten bei ihrer Bank oder ihrem Broker verbunden. Wie viele Aktien weitergegeben werden sollen, ist sicher ebenfalls eine persönliche Entscheidung.

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Alternative Depotübertrag

Unter Umständen ist das Verschenken von Einzelaktien nicht der richtige Weg, da niemand weiß, wie sich eine Aktie wirklich in zehn Jahren entwickelt. Daher kann es unter Umständen sinnvoller sein, ein Teil des Depots oder sogar das ganze Depot auf eine andere Person zu übertragen, falls diese selbst ein Depot besitzt.

Der Depotübertrag kann auf jede Person mit Depot, also auch Freunde, erfolgen. Minderjährige sollen ein Minderjährigen-Depot haben. Auch dieser Weg ist kein Überraschungsgeschenk, da der Übertrag nur dann erfolgen kann, wenn der Schenkende die Bank- und Depotdaten des Beschenkten kennt.

Ein Depotübertrag ist in der Regel kostenlos. Nur bei Aktien, die im Ausland verwahrt werden, könnten Kosten anfallen. Je nach Anbieter kann ein Depotübertrag zudem bis zu sechs Wochen dauern, in der Regel ist der Vorgang aber nach drei Wochen abgeschlossen.

Im Übrigen sollte der Schenkende im Hinterkopf behalten, dass er mit der Aktien auch ein Verlustrisiko mit verschenkt. Sicher möchte niemand, dass Familienmitglieder oder Freunde Verluste erleiden. Daher sollten jeder ganz genau prüfen, welche Aktie er verschenkt, insbesondere wenn der Empfänger bisher noch wenig Wissen rund um Aktien hat.

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Fazit: Aktien verschenken an Personen mit eigenem Depot

Aktien können ebenso verschenkt werden wie ETFs. Alternativ kann ein ganzes Depot oder ein Teil eines Depot an eine andere Person übertragen werden. Allerdings müssen beide Seiten ein Depot besitzen.

Wichtig ist es zudem, sich vorab über die steuerlichen Vorgaben zu erkundigen. Neben der Abgeltungssteuer kann auch Schenkungssteuer anfallen. Allerdings gibt es bei letzterer je nach Verwandtschaftsbeziehung relativ hohe Freibeiträge.

Da Aktien oft zum langfristigen Vermögensaufbau, zum Beispiel an Kinder oder Enkelkinder, verschenkt werden, sollte genau geprüft werden, welche Aktie sich zum Verschenken eignet. Unter Umständen sind mehrere Aktien sinnvoller als nur eine, da so das Risiko breiter gestreut wird.

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